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- AZ 11/2004
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Internationaler Suchtstoffkontrollrat: Illegaler Internethandel mit Arzneimittel
INBC berichtet von vor kurzem in den Vereinigten Staaten beschlagnahmten Internetapotheken: Dort wurden zu fast 90 Prozent Substanzen bestellt, die der internationalen Kontrolle unterliegen, darunter Hydrocodon, Diazepam und Alprazolam. Diese über das Internet bestellten Substanzen wurden nicht nur per Post innerhalb des eigenen Landes verschickt, sondern auf dem Postweg auch in andere Länder geschmuggelt.
Internetapotheken können Süchte fördern
Auf ihren Seiten im Internet verharmlosten die illegal betriebenen Apotheken Medikamente mit Suchtpotenzial, so zum Beispiel Ritalin. Vor allem Menschen, die aus Bequemlichkeit und Sparsamkeit Medikamente über das Internet bestellten, liefen Gefahr, von diesen Arzneien abhängig zu werden, so der Suchtstoffkontrollrat. Daneben zählten mehrfach Drogenabhängige, die große Mengen dieser Arzneimittel einnehmen und ehemalige Patienten, die eine Medikamentenabhängigkeit entwickelt haben, zu den Hauptkunden von Internetapotheken.
Appell: Illegalen Handel bestrafen
Hauptverantwortliche für das stetig steigende illegale Angebot an Medikamenten seien Internetapotheken, die von einem beliebigen Ort der Welt aus Handel betreiben können. Sie verlangen keine ärztliche Verschreibung und bieten lediglich Online- oder Telefonberatung an. Diese weltweit tätigen Apotheken zu kontrollieren, sei eine schwierige Aufgabe, heißt es in dem INCB-Report. Zumal sie im Fall einer Verschärfung der Rechtsvorschriften und der Strafverfolgung in einem Land ihre Geschäftstätigkeit in ein anderes Land verlegen können und dies auch tun. Weiterhin erschwerten die Unterschiede in der Gesetzeslage und den geltenden Vorschriften in den einzelnen Ländern die systematische Ausforschung und Untersuchung einer rechtswidrigen Internetnutzung.
Um den Medikamentenhandel im Internet einzudämmen, müssten die Regierungen eine entschlossenere Haltung einnehmen und den weltweiten Handel mit den "kontrollierten Drogen" durch einheitliche Rechtsvorschriften regeln, forderte der Suchtstoffkontrollrat. Der Handel in illegalen Kanälen müsse unter Strafe gestellt werden.
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