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- AZ 11/2004
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Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel: BPI fordert Ausnahmeliste auf Basis
Ausnahmen sollen nach dem Gesetz dann möglich sein, wenn es sich bei dem OTC-Präparat um eines handelt, das bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gilt. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert, diese Liste umfassend zu gestalten. "Bei der Gestaltung der Ausnahmeliste muss die Arzneimittelvielfalt das entscheidende Kriterium sein", erklärte der BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp am 4. März in Berlin. Der Ausschluss der nicht-verschreibungspflichtigen Präparate aus der Erstattung durch die GKV sei ohnehin ein Fehler der Gesundheitsreform, da dies die therapeutische Bedeutung dieser Arzneimittel verkenne.
Dem BPI zufolge muss eine Ausnahmeliste auf der Grundlage von Indikationen basieren und nicht bloß eine mehr oder weniger willkürliche Wirkstoffliste sein. Nur so könne die Arzneimittelvielfalt - insbesondere bei den besonderen Therapierichtungen - berücksichtigt und gewährleistet werden, sagte Fahrenkamp. So würden die meisten Homöopathika im Rahmen der ärztlichen Therapie und nicht bei der Selbstmedikation eingesetzt. Der BPI-Geschäftsführer ist sicher: "Eine umfassende Ausnahmeliste liegt auch im Interesse der Krankenkassen, da die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel in der Regel deutlich preiswerter sind als verschreibungspflichtige."
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