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- AZ 14/2004
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Festbeträge: Kein Angriff auf freie Arzneipreise
Wie der Staatssekretär sagte, bestimmten Festbeträge nur die Erstattungshöchstgrenzen der gesetzlichen Krankenkassen. Er bestätigte allerdings die Anfrage des SPD-Abgeordneten Siegfried Scheffler, dass durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) die bisherige Schutzklausel für patentgeschützte Arzneimittel beim Festbetragssystem rückgängig gemacht wurde. Das GMG erweiterte bekanntlich die Erstattungshöchstgrenzen auf patentgeschützte Arzneimittel ohne nennenswerte therapeutische Verbesserung (so genannte Analogpräparate). Es dürfen Festbetragsgruppen der Stufe 2 gebildet werden (für Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Stoffen).
Ausgenommen bleiben weiterhin Medikamente mit geschützten Wirkstoffen mit neuartiger Wirkungsweise oder solche, die eine Verbesserung der Therapie darstellen. Wie Schröder meinte, werden dadurch echte Innovationen nicht in die Festbetragsregelung mit einbezogen. Somit bleibe der Anreiz für pharmazeutische Unternehmen zur Entwicklung neuartiger Medikamente.
Der Abgeordnete Scheffler hatte gefragt, wie die Regierung gewährleisten wolle, dass Arzneimittel mit noch laufendem Patentschutz nicht inhomogen werden durch die Einbeziehung generikafähiger Wirkstoffe, wenn Gruppen der Stufe 2 gebildet werden. Schröder wurde in seiner Antwort nicht konkret, sondern verwies lediglich auf die Zuständigkeit des Bundesausschusses. Dieser müsse seine Beschlüsse in nachvollziehbarer Weise offen legen, hieß es. Am 16. März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Neubildung von Festbeträgen zunächst vertagt.
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