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Erstattung von OTC: Ausnahmen nur per Liste
Der Bundesausschuss hatte am 16. März beschlossen, welche Arzneimittel die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1. April noch erstatten dürfen (AZ Nr. 13 vom 22. März und DAZ Nr. 13 vom 25. März). Bis dahin galt eine Übergangsfrist, innerhalb derer Mediziner mit Begründung OTC zu Lasten der GKV verschreiben durften. Nach Worten des Staatssekretärs endet die Übergangsfrist mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Richtlinie des Bundesausschusses. Da dieser termingerecht die Ausnahmeliste zum 1. April beschlossen habe, gebe es vom kommenden Monat an über die Liste hinaus keine weiteren Ausnahmen, in denen Ärzte OTC auf Kassenrezept verschreiben dürften.
Schröder erinnerte daran, dass OTC-Präparate für Kinder bis zwölf Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen unabhängig davon weiter zu Lasten der Kassen verschrieben werden dürfen.
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