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Elektronische Gesundheitskarte: Feldversuche ab Spätsommer
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Union im Bundestag erläuterte die Regierung vor kurzem den weiteren Zeitablauf zur elektronischen Gesundheitskarte, die zum 1. Januar 2006 kommen soll. Nachdem der Entwurf der Rahmenarchitektur im März 2004 termingerecht zur Kommentierung vorgelegt worden ist, solle jetzt die Lösungsarchitektur entworfen werden, die für Musterlösungen, Labortests und Integrationstests nötig sei.
In der zweiten Jahreshälfte werden sich "Mini-Tests" als Feldversuche anschließen, erklärte das zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMGS) in der Antwort weiter. Alle Phasen bis zu diesem Schritt seien als zentrale Vortests konzipiert. Nach der Testphase von 2004 müsse 2005 der so genannte Rollout folgen, bei dem Pilottests mit 10 000 Versicherten in Phasen mit 100 000 Versicherten übergehen.
Aufbauorganisation vorgeschlagen
Das Bundesgesundheitsministerium weiß, dass einige Krankenkassen den pünktlichen Start der Karte bezweifeln. Sie hätten wohl Befürchtungen, dass sich Ärzte, Apotheker, Kassen und Kliniken nicht termingerecht einigen können. Die Regierung habe daher eine Aufbauorganisation der Beteiligten vorgeschlagen, anderenfalls könne sie selbst eine Rechtsverordnung erlassen. Krankenkassenvertreter halten Pilotversuche nicht vor April 2005 für realistisch, weil dafür eine neue Versichertennummer notwendig sei, für die zunächst bis zum 30. Juni 2004 ein Konzept vorgelegt werden müsse, dessen anschließende Umsetzung neun Monate dauere. Die Bundesregierung sieht darin keine Schwierigkeiten. Die Testphase könne schließlich mit der alten Chipkarte begonnen werden. Die Krankenversichertennummer könne elektronisch gespeichert werden und später elektronisch durch die neue Krankenversichertennummer ersetzt werden.
Das BMGS schlägt ansonsten als Alternative vor, in Pilotregionen mit 10 000 Versicherten die dort ausgegebenen Test-Gesundheitskarten später einfach auszutauschen. Wie gesichert werden soll, dass zum Beispiel die Apotheker pünktlich über die Software und den Online-Zugang für die elektronische Gesundheitskarte verfügen, gibt die Regierung nicht vor, das sei Aufgabe der Selbstverwaltung. Darüber hinaus hieß es zur Einführung des notwendigen elektronischen Heilberufsausweises, es herrsche Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern. Dabei unterstützten die Bundesländer die Einführung des Ausweises, die im Übrigen von den einzelnen Kammern organisiert würde. Es ist laut Ministerium beabsichtigt, alle Aktivitäten zum elektronischen Heilberufsausweis bundesweit zu koordinieren. Ärzte und Apotheker selbst hätten eine Arbeitsgruppe unter der Geschäftsführung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung installiert.
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