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Verfassungsbeschwerde gegen AmpreisV: Angeordnete Überteuerung verletzt Grundre
Durch die neue Arzneimittelpreisverordnung wurden verschreibungspflichtige Medikamente im Preissegment bis 28,50 Euro bis zu 1200 Prozent verteuert. Dies gilt nicht nur für Kassenpatienten, sondern auch für privat Versicherte und so genannte Selbstzahler. Der Rechtsanwalt wirft dem Gesetzgeber vor, durch die Preissprünge von bis zu 1200 Prozent gegen seine Pflicht zu verstoßen, Leben und Gesundheit derjenigen Arzneimittelkäufer zu schützen, die ihre Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen. Ein besonderer Verteuerungsgrund liegt in dem gesetzlich vorgeschriebenen Preisaufschlag in Höhe von 8,10 Euro pro Medikament.
Professor Wimmer: "Der auf ärztlich verschriebene Arzneimittel erhobene so genannte Beratungsaufschlag für Apotheker von 8,10 Euro ist - jedenfalls für Kunden, die nicht gesetzlich krankenversichert sind - nicht nachvollziehbar. Eine Beratungsleistung fällt bei verschreibungspflichtigen Präparaten gar nicht an. Die Verordnung geht vom Arzt aus und wird vom Apotheker nicht in Frage gestellt." Der Gesetzgeber sei dafür verantwortlich, den Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Selbstzahler zu Preisen zu ermöglichen, die den Herstellerwert zuzüglich handelsüblicher Gewinnspannen nicht übersteigen. Legt der Gesetzgeber jedoch höhere Preise als diese zwingend fest, erschwere er den Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und greife damit in das Grundrecht des Bürgers auch Leben und körperliche Unversehrtheit ein.
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