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AOK Berlin: Verträge mit Versandapotheken
Bei den entsprechenden Versandapotheken kann per Internet und Brief, per Fax und auch per Telefon bestellt werden. Für rezeptpflichtige Medikamente ist das Originalrezept des ausstellenden Arztes erforderlich, das im kostenlosen Freiumschlag, den die Versandapotheken zur Verfügung stellen, eingesandt wird. Alle Bestellungen werden kostenfrei an den gewünschten Ort geliefert und müssen innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Rezeptes eintreffen, erklärt die AOK in der Pressemitteilung. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Kunde benachrichtigt werden. Der Versicherte kann die Zuzahlung und die Zahlung der rezeptfreien Mittel per Rechnung oder Lastschrift begleichen. Die Versandapotheken eröffneten dem Versicherten mehr Wahlmöglichkeiten und bildeten in vielerlei Hinsicht eine sinnvolle Ergänzung zu den Präsenzapotheken, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
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