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- AZ 38/2004
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KV Nordrhein: Praxisgebühr: Erste Klage gegen säumigen Patienten
Die KV erhofft sich dabei auch die Klärung bei der Frage, ob die Ärzteorganisation oder die gesetzlichen Krankenkassen gegen säumige Zahler klagen müssen. Schließlich trügen die Kassen das Inkassorisiko für das Geld ihrer Versicherten, argumentieren die Ärzte. Die KV Nordrhein hat nun allerdings den Klageweg beschritten, da die Vollstreckung der Mahnungen laut Bundesmantelvertrag bei den Medizinern liegt.
Nach Angaben ihres Sprechers hat die KV zum Stichtag 7. September 24 169 Mahnungen an Patienten wegen nicht gezahlter Praxisgebühren verschickt, nachdem die Ärzte zuvor vergeblich zur Zahlung aufgefordert hatten. Davon überschnitten sich 4300 mit bereits angewiesenen Überweisungen, weitere 3700 Patienten zahlten nach Erhalt der Mahnung. Von 3200 Kranken kam der Mahnbrief mit der Angabe "unbekannt verzogen" zurück. Hier hätten vor allem Notfallpatienten vermutlich eine falsche Adresse angegeben, so der KV-Sprecher. Offen sind demnach allein an Rhein und Ruhr noch 13000 Mahnungen. Angesichts von mehr als fünf Millionen Erstkontakten in den Praxen pro Quartal bezeichnete die KV die Zahl derjenigen, die die Gebühr nicht zahlen, als sehr gering.
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