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- AZ 42/2004
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Randnotitz
Rabattneid
Nach Ansicht des Gesundheitsministeriums ist der deutsche Verschreibungsmarkt überreguliert. Krankenkassen und Patienten dürfen keine Preise auskungeln, nur der Regierung ist es erlaubt, Preise festzusetzen und die Apotheker dürfen mit Generikaherstellern um Rabattschachteln feilschen. Das berichtete das Magazin "Der Spiegel" in seiner Ausgabe vom 4. Oktober. Er lenkt damit wieder einmal das Augenmerk auf die Rabatte, die einige Hersteller den Apotheken gewähren, eines der letzten noch möglichen ökonomischen Felder, in denen der Apotheker kaufmännisch agieren kann. Gesundheitsökonomen sehen darin Einsparpotenziale für die Krankenkassen. Und so melden sich immer wieder Krankenkassenfunktionäre zu Wort und erheben Ansprüche auf die Einkaufsrabatte der Apotheken, obwohl ein Schiedsgericht bereits klar gemacht hat, dass darauf kein Anspruch besteht. Außerdem verkennen sie die Lage: die Preisspannenverordnung im Großhandelsbereich ist als Höchstpreisverordnung angelegt, die Gesundheitsreform hat den Rabattspielraum auf dieser Ebene bereits gewaltig eingeschränkt. Bei einem Direkteinkauf fungiert die Apotheke wie ein Großhandel, weshalb ihr hier auch eine größere Marge zusteht.
Überhaupt: Der größte Teil der Arzneimittelpreise wird in Deutschland sowieso schon "von oben" durch die Festpreise reglementiert und ständig nach unten angepasst. Festpreise sind die Ebene, auf der Krankenkassen offiziell Einfluss auf die Preisbildung nehmen können. Immer wieder die Forderung zu erheben, ihnen stünden auch die Einkaufsrabatte zu, ist vermessen. Sie erhalten bereits ihren gesetzlich festgelegten Rabatt von zwei Euro. Zudem: Wie können Kassenfunktionäre annehmen, dass Hersteller oder Apotheker auch nur einen Funken Interesse an Rabatten hätten, wenn sie sie weitergeben müssten?
Wenn im Bereich der OTC-Arzneimittel von Seiten der Politik ein fehlender Preiswettbewerb beklagt wird, dann folgt dies genau marktwirtschaftlichen und liberalen Spielregeln. Nicht immer kann der Preis nach unten gehen, wenn der Spielraum dazu fehlt. Freie Preisgestaltung bedeutet eben auch das Risiko, dass Preise steigen. Ob der Apotheker als Kaufmann Rabatte im OTC-Geschäft weitergibt oder in andere Bereich seines Betriebs fließen lässt, das muss ihm überlassen bleiben.
Peter Ditzel
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