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- AZ 44/2004
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Vorbeugung: Schmidt begrüßt Einigung zum Präventionsgesetz
Woher das Geld kommt
250 Millionen Euro sollen künftig in die Prävention fließen: 180 Millionen davon kommen von den gesetzlichen Krankenkassen, 40 Millionen von der gesetzlichen Rentenversicherung, 20 Millionen von der Unfall- und zehn Millionen von der sozialen Pflegeversicherung. Ulla Schmidt bezeichnet die Stärkung der Prävention als eines ihrer wichtigsten Anliegen, da dies mitentscheidend für die Zukunft der Sozialsysteme sei. Herzstück des neuen Gesetzes wird demnach die Stiftung "Prävention und Gesundheitsförderung" auf Bundesebene, in der die Aktivitäten von Kranken-, Pflege-, Unfall- und Pflegeversicherung koordiniert, aber auch Kampagnen oder Modellprojekte angestoßen werden. Dadurch erhoffen sich die Politiker Synergieeffekte. Die Stiftung wird auch zuständig für Qualitätssicherungsstandards.
Welche Leistungen geplant sind
Das Präventionsgesetz wird Leistungen zur Verhaltensänderung enthalten, worunter zum Beispiel Kurse zur Raucherentwöhnung, Stressbewältigung oder zum Bewegungsverhalten zählen. Hinzu kommen "Settingleistungen". Das sind Projekte in Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen, bei denen alle Beteiligten gesundheitsfördernde Maßnahmen definieren und umsetzen. Als Sonderform der "Settingleistungen" gilt die betriebliche Gesundheitsförderung, die sich ausschließlich auf Verbesserungen der gesundheitlichen Situation in einem Betrieb bezieht.
Drei Handlungsebenen geplant
Die 250 Millionen Euro Gesamtmittel werden aufgeteilt auf die Bundes- und die Landesebene sowie die Sozialversicherungsträger. Auf Bundesebene fließt ein Fünftel der Gesamtsumme in die neue Präventionsstiftung. Die Länder erhalten demnach 40 Prozent der Gesamtmittel. Künftig sollen sie gemeinsam mit Kranken- und Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherungsträgern über entsprechende Maßnahmen entscheiden. Weitere 40 Prozent bekommen die genannten Sozialversicherungsträger. Die Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, für Prävention als Satzungsleistung mehr als den bisher zugestandenen Betrag auszugeben.
Qualitätssicherung angestrebt
Um zu gewährleisten, dass Geld nur für nutzbringende Maßnahmen ausgegeben wird, soll das Präventionsgesetz verbindliche Kriterien der Evidenzbasierung und der Qualitätssicherung festlegen. Für eine praxisnahe Qualitätssicherung sollen daraus konkrete Standards erarbeitet werden. Alle Akteure müssen regelmäßig über die angestrebten Ergebnisse Rechenschaft ablegen (Monitoring), so die Planungen der Arbeitsgruppe.
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