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Neue Arzneimittelpreisverordnung: Ärztebudgets bei teuren Präparaten entlastet
Was Experten bereits bei der Beratung der neuen Arzneimittelpreisverordnung - mit ihrem Fixum als Apothekenhonorar plus dreiprozentigem Zuschlag auf den Apothekeneinkaufspreis - prognostiziert hatten, wird jetzt durch die Studie "IMS® Xponent zum Markt der Gesetzlichen Krankenversicherung" gestützt, die das Marktforschungsunternehmen IMS Health am 19. Oktober vorgestellt hat. Für die Studie wurde das regionale Verordnungsverhalten nach Facharztgruppen auf Basis der GKV-Verordnungen rezeptpflichtiger Präparate (Apothekeneinkaufspreis) zwischen Dezember 2002 bis November 2003 analysiert. Die Apothekenverkaufspreise wurden jeweils nach den für 2003 und 2004 geltenden Modi berechnet. Bei einem Umsatzvolumen von 21,7 Milliarden Euro (Apothekenverkaufspreise) für 2004 bedeutet dies für den GKV-Gesamtmarkt rezeptpflichtiger Präparate einen Rückgang um rund vier Prozent gegenüber 2003. Der höchste Kostenrückgang ist demnach bei den Verordnungen von Neurologen, Psychiatern oder Nervenärzten (-13%) festzustellen.
Pro Verordnung bedeutet das nach der neuen AMPreisV 9,93 Euro weniger. Da diese Ärzte oft schwere Krankheiten mit teueren Spezialpräparaten behandeln, sei es plausibel, wenn die durch die geänderte AMPreisV erzielte Kostenreduktion bei ihren Verordnungen am größten ist, so die Marktforscher. Dagegen finde sich der größte Kostenzuwachs bei den Verschreibungen von HNO-Ärzten (+20%) oder Kosten in Höhe von 3,66 Euro mehr pro Verordnung. Die von dieser Arztgruppe verordneten Präparate waren durch die alte Preisverordnung häufig günstiger.
IMS Health hat auch die Auswirkung der neuen Zuzahlungsregelung untersucht, welche sich prozentual nach dem Arzneimittelpreis mit der Obergrenze von zehn Euro pro Medikament bemisst. Die höchsten Zuzahlungen fielen demnach bei Neurologen, Psychiatern oder Nervenärzten an. Trotz der relativ größten Kostenreduktionen bei dieser Fachgruppe bleibt die Zuzahlung mit theoretisch 6,01 Euro pro Verordnung am höchsten. Das liege daran, dass die Präparate durch die AMPreisV zwar günstiger wurden, aber nicht auf Tiefpreisniveau gesunken sind. Die geringste durchschnittliche Zuzahlung ergab sich demnach für Verschreibungen von Gynäkologen mit 5,19 Euro, im GKV-Durchschnitt mussten Patienten 5,53 Euro Selbstbehalt tragen.
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