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Bundesausschuss: Chronikerregelung steht
Chronisch krank ist demnach ein Patient in Dauerbehandlung, der jährlich mindestens einmal pro Quartal einen Arzt aufsucht, zusätzlich entweder in Pflegestufe II oder III eingruppiert ist, oder einen Schwerbehinderungs- oder Erwerbsminderungsgrad von 60 Prozent aufweist oder eine ärztliche Bescheinigung vorweisen kann, dass die kontinuierliche medizinische Versorgung unter anderem mit Arzneimitteln notwendig ist, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung des Gesundheitszustands oder eine verminderte Lebenserwartung zu erwarten ist.
"Großzügige Regelung"
Übereinstimmend nannten dies Ausschussvorsitzender Dr. Rainer Hess und der Chef des AOK-Bundesverbands Dr. Hans Jürgen Ahrens eine "großzügige Regelung" im Interesse der Kranken, die Spielräume erlaube. Beide verwiesen vor Journalisten in Bonn auf die finanziellen Folgen, die die von der Politik erwarteten Einsparungen reduzierten. Die Kosten dieser Neuregelung, die die Zuzahlungen der chronisch Kranken von zwei auf ein Prozent des Jahresbruttoeinkommens senkt, seien jedoch nicht zu beziffern, hieß es.
Nach Worten des Ausschussvorsitzenden Hess war eine Auflistung der Krankheiten unmöglich gewesen. Diese wäre nie vollständig gewesen. Mit der jetzigen Richtlinie seien alle Rechtsunsicherheiten beseitigt, so Hess. Als nächstes Ziel gehe der Ausschuss bis Ende März die Liste derjenigen OTC-Präparate an, die die Kassen ab April weiter bezahlen dürfen. Für die zweite Jahreshälfte stellte er das neue Qualitätsinstitut in Aussicht, das dann seine Arbeit aufnehmen und den Bundesausschuss beraten könne.
Am 22. Januar hatte sich der Bundesausschuss darüber hinaus über die Neuregelung der Fahrtkosten geeinigt, die ebenfalls sofort in Kraft treten konnte. Beides hat die Bundesgesundheitsministerin nicht beanstandet.
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