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Rezeptfreie Arzneimittel: Woche der Entscheidung für Alternativmedizin
Die "Welt" hatte in ihrer Ausgabe vom 8. März berichtet, dass sich Kassen und Ärzte im Gemeinsamen Bundesausschuss darauf verständigt haben, in die OTC-Ausnahmeliste 40 Präparate aufzunehmen – darunter etwa Aspirin für Herzinfarktpatienten. Aufgeführt seien auch vier pflanzliche Mittel (Johanniskraut-, Mistel-, Ginkgo- und Flohsamenpräparate), aber keine homöopathischen oder anthroposophischen Mittel.
Nach Informationen der "Welt" übe das Ministerium massiven Druck auf die Selbstverwaltung aus, die Regelung großzügiger zu handhaben. Ministeriumssprecher Klaus Vater wies diese Behauptung am 8. März als falsch zurück. Er bestätigte, dass am 2. März die entsprechende Fachgruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Frage der Erstattungsfähigkeit von rezeptfreien Arzneimitteln diskutiert und gesprochen habe.
Auch das Ministerium ist bei den Gesprächen dabei – nicht zuletzt "um darauf zu achten, dass das, was im Gesetz festgelegt ist, nämlich Therapievielfalt, eingehalten wird", so Vater. Die Ergebnisse der Gespräche werden am 16. März im gemeinsamen Bundesausschuss eine Rolle spielen, versicherte der Ministeriumssprecher. Er fügte hinzu, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die in Rede stehenden Präparate im vergangenen Jahr rund 67 Mio. Euro ausgegeben habe.
Dies seien etwa 0,2 Prozent dessen, was die GKV an verschreibungspflichtigen Medikamenten ausgegeben hat – somit "ein verschwindend geringer Teil". Zu Einzelheiten – etwa der Behauptung, dass auf der bislang vorliegenden Liste kein einziges homöopathisches und anthroposophisches Mittel stehe, wollte sich Vater nicht äußern. Hierüber sei bis zum 16. März Vertraulichkeit vereinbart.
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