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- DAZ 28/2004
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DAZ aktuell
Verbraucherschützer: Vorsicht bei Vitaminpräparaten
Allerdings bestünden noch erhebliche Lücken im Gesetz. So vermissen die Verbraucherschützer etwa verbindliche Höchstmengen für erlaubte Vitamine und Mineralstoffe und Regelungen für Stoffe wie Aminosäuren und Pflanzenextrakte in Kombipräparaten.
Die neue Verordnung legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe überhaupt in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden dürfen. Ferner wird eine umfassende Kennzeichnung vorgeschrieben. Auf den Packungen muss nun stets die empfohlene tägliche Verzehrmenge angegeben sein. Zudem muss es einen Warnhinweis geben, dass diese Menge nicht überschritten werden darf und dass Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene Ernährung nicht ersetzen können. Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, sind – wie bei anderen Lebensmitteln auch – sowohl auf der Verpackung als auch in der Werbung verboten.
Die Verbraucherzentrale appelliert an die Verbraucher kritisch mit Nahrungsergänzungsmitteln umgehen: Teure Präparate könnten oftmals überflüssig und eine "Selbstmedikation" auch bei scheinbar harmlosen Wirksubstanzen gefährlich sein.
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