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Pharmazeutisches Recht
Hessen: Weiterbildungsordnung
Gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 20. Juni 1996, genehmigt vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit am 2. August 1996, veröffentlicht in der PZ Nummer 38/1996, Seite 3527 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 23. Juni 2004, genehmigt vom Hessischen Sozialministerium am 18. August 2004.
Die Weiterbildungsordnung der Landespothekerkammer Hessen wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 der Weiterbildungsordnung wird die Ziffer "6. Gebiet: Öffentliches Gesundheitswesen" gestrichen.
2. § 2 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung wird gestrichen.
3. § 4 Abs. 1 Ziffer 6 "Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen" der Weiterbildungsordnung wird gestrichen.
4. Die Änderungen treten nach Bekanntgabe in Kraft.
Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 23. August 2004 Landesapothekerkammer Hessen K. d. o. R. gez. Dr. Gabriele Bojunga – Präsidentin –
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