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MdB Wolf Bauer: Gesetzentwurf zurückziehen!

(wb/diz). Am 2. Dezember 2004 wurde in 1. Lesung der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes" im Bundestag behandelt. Mit dieser Gesetzesänderung beabsichtigt die Bundesregierung u. a. die ortsgebundene Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern abzuschaffen, da dies die EG-Vorschriften über den freien Warenverkehr verletze. Dr. Wolf Bauer, MdB (CDU), wandte sich in einer Rede im Bundestag energisch gegen die Gesetzesänderung.
MdB Wolf Bauer ist ein energischer Fürsprecher der ortsgebundenen Versorgung.

Mit diesem Gesetzentwurf unternehme die Bundesregierung zum wiederholten Mal den Versuch, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern und den deutschen Mittelstand insbesondere freiberufliche Strukturen zu schwächen. "Aber nicht nur Arbeitsplätze in Deutschland und der deutsche Mittelstand bleiben auf der Strecke, sondern auch wichtige Aspekte der Arzneimittelversorgung", so Bauer in seiner Rede.

Nicht umsonst habe sich der Marburger Bund am 6. November dieses Jahres gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen und festgestellt, dass die "vorgesehene Trennung der pharmazeutischen Beratung von der Arzneimittellieferung unweigerlich zur Reduzierung der Arzneimittel- und Patientensicherheit führen würde, weil dem Krankenhausarzt ein wichtiges Instrument für seine Therapieentscheidung verloren geht und damit sein Verantwortungsrisiko erhöht wird."

Bauer nannte damit die größten Schwachstellen des Gesetzentwurfes, nämlich "die Vernachlässigung der pharmazeutischen Beratung und der Arzneimittelsicherheit: Arzneimittelsicherheit in Krankenhäusern kann doch nicht dadurch erreicht werden, dass ein Apotheker einmal im Monat einen Besuch in einem Krankenhaus abstatten muss. Arzneimittelsicherheit in Krankenhäusern kann auch nicht dadurch erreicht werden, dass ein Apotheker in dringlichen Einzelfällen erst innerhalb von 24 Stunden für eine persönliche Beratung zur Verfügung stehen muss."

Interessant sei, so Bauer, dass eine SPD-geführte Bundesregierung jetzt das zurücknehmen wolle, was eine ebenfalls SPD-geführte Bundesregierung eingeführt habe. Der Abgeordnete erinnerte an die Regierungszeit von Helmut Schmidt, in die die Einführung des Regionalprinzips bei der Krankenhausbelieferung mit Arzneimitteln fällt. In der Begründung der Novelle zum Apothekengesetz aus dem Jahr 1977 ist zu lesen: "Durch die Beschränkung der Versorgung auf einen abgegrenzten räumliche Bereich wird eine schnelle Zustellung der Arzneimittel ermöglicht und die zuständige Behörde in die Lage versetzt, einen Überblick über den Versorgungsbereich einer Krankenhausapotheke zu behalten".

Bauer hierzu wörtlich: "Also halten wir fest:

  • Die SPD-geführte Bundesregierung will eine ,schnelle Zustellung‘ und ermöglicht daher auch eine Belieferung zum Beispiel aus Malta oder Estland. 
  • Die SPD-geführte Bundesregierung will den ,Überblick‘ gewährleisten und meint, dass das ein Apotheker leisten kann, der einmal im Monat zum Beispiel aus Zypern eingeflogen wird. In diesem Fall sollten einige Mitarbeiter in unseren Krankenhäusern vorsorglich schon einmal Griechisch lernen! Zwar stand im Referentenentwurf noch, dass Deutschkenntnisse erforderlich sind – im vorliegenden Gesetzentwurf ist dieser Passus allerdings gestrichen worden. Einzig und allein ein kurzer Hinweis in der Begründung ist übrig geblieben: ,Vom Vorliegen der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die jeweilige Beratung wird ausgegangen. Sie sind gegebenenfalls durch den Träger des jeweiligen Krankenhauses verifizierbar.‘"

Mittlerweile habe der Gesundheitsausschuss des Bundesrats seine mehrheitliche Ablehnung des Gesetzentwurfs signalisiert.

Bauer rät der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzuziehen und im Sinne der Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates zu handeln, die da lautet: "Ein Abwarten des EuGH-Urteils bietet die Möglichkeit, auf der Grundlage der aktuellen gemeinschaftsrechtlichen Rechtsprechung nationale Regelungen zu schaffen, die auf das Gemeinschaftsrecht zugeschnitten sind und größtmöglichen Patientenschutz und bestmögliche Versorgungssicherheit für die Krankenhäuser gewährleisten."

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