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- AZ 16/2005
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Kommentar
Rosen – unter Naturschutz?
Nach meinen Kenntnissen stehen Rosen nicht unter Naturschutz. Sie kommen allerdings kaum wild vor, sondern werden veredelt und hoch gezüchtet gehandelt. Soweit zu den Rosen, die uns als Blumen erfreuen. Weniger erfreulich sind dagegen die Entwicklungen, die sich bei der Versandapotheke Zur Rose in Halle abzeichnen. Diese Apotheke, die vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Mitte Oktober 2004 ihre Genehmigung erhielt, als Versender tätig zu werden, steht derzeit aus zwei Gründen im Kreuzfeuer der Kritik: Zum einen ist die rechtliche Konstruktion dieser Versandapotheke umstritten, da im Hintergrund der Zur Rose ein Logistikzentrum (!) arbeitet, das zur Schweizer Zur Rose AG gehört, die wiederum in Ärztehand ist. Hier drängt sich geradezu der Verdacht auf, dass Fremdbesitz im Spiel ist. Nach meinem Rechtsverständnis hatte der Gesetzgeber mit der Einführung des Versandhandels genau dies verhindern wollen: nämlich Fremdbesitz bei Versandapotheken.
Zum andern die heftigst umstrittene 5-Euro-Rabattaktion, mit der die Zur Rose Kunden belohnt, die ihre Rezepte dort einlösen. Im Klartext bedeutet dies: Rabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Aber das verstößt gegen die Arzneimittelpreisverordnung. Kammer und Verband von Sachsen-Anhalt versuchen, gegen beide umstrittenen Gegebenheiten vorzugehen. Bisher allerdings wenig erfolgreich. Irgendwie kommt man selbst mit gerichtlichen Mitteln nicht weiter. So musste die eingeschaltete Wettbewerbszentrale eine Niederlage einstecken, die einstweilige Verfügung gegen die Rabattaktion lehnte das Landgericht Halle ab. Und in Sachen Logistikzentrum und Fremdbesitz stößt man sichtlich auf Granit. Zuständig für die Genehmigung ist letztlich das Landesverwaltungsamt – und für dieses Amt ist das große Arzneiauslieferungslager der Zur Rose wohl ein Prestigeobjekt, schützend hält es die Hand über das Röschen, geht es doch auch um Arbeitsplätze.
Ich halte dieses Szenario in Sachsen-Anhalt für höchst bedenklich, der Verdacht drängt sich auf, dass noch mehr hinter dieser Gemengelage von Zur Rose Apotheke, Logistikzentrum, Krankenkassen, Behörde und Politik steckt. Jede andere Apotheke, die solche Gutscheine austeilt oder sich eines so finanzierten Auslieferungslagers bedient, wäre bereits abgemahnt und in die Schranken gewiesen. Aber Rosen scheinen unter Naturschutz zu stehen.
Peter Ditzel
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