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Kommentar
Hausapothekenvertrag Nr. 2
Wie prophezeit: Der nächste Hausapothekenvertrag ist unter Dach und Fach, dieses Mal mit der Deutschen BKK. Jetzt dürfen sich die mitmachenden Apotheken wohl auch Deutsche BKK Hausapotheke nennen und dies neben der Bezeichnung "Barmer Hausapotheke", sofern sie dem Barmer Vertrag beigetreten sind. Es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis sich Verträge mit weiteren Kassen dazugesellen und eine aktive deutsche Apotheke die "Hausapotheke aller Kassen" sein wird. Da unter den Kassen Wettbewerb herrscht, wird jede Kasse den Hausapothekenvertrag mit eigenem Leben füllen.
Während es bei der Barmer um mehr Checks und Betreuung geht, um Home-Service, um Prozente aufs Randsortiment, scheint mir der Vertrag mit der Deutschen BKK fast noch aufwändiger zu sein. Die Apotheken müssen sich zu umfangreichen Leistungen für die BKK-Versicherten verpflichten, darunter beispielsweise ein EDV-gestützter Medikationsbericht (Apotheken erhalten dafür fünf Euro, bis zu vier Mal jährlich). Außerdem erhalten die eingeschriebenen Diabetiker der Deutschen BKK Blutzuckerteststreifen zu Sonderkonditionen – ein Stein des Anstoßes für viele Apotheker. Denn die Preise dafür sind unverschämt niedrig. Hier werfen selbst einige Apothekerverbände ihrem Deutschen Apothekerverband (DAV) vor, zu nachgiebig gewesen zu sein. Man wird von den Billigstpreisen nicht wieder wegkommen. Der DAV wiederum rechtfertigt sich damit, dass die Deutsche BKK bereits mit anderen Apothekenkooperationen verhandelte, um Sondervereinbarungen abzuschließen, und der DAV sonst außen vor geblieben wäre.
Wir waren bei den Verhandlungen nicht dabei – aber vielleicht hätte man als "Entschädigung" für die Billigteststreifen Alternativen aushandeln können, die wenigstens einen Teil der Verluste aufgefangen und gleichzeitig Vorteile für Patient, Krankenkasse und Apotheke gebracht hätten: Der Bremer Apothekerverein hätte sich da eine Betreuungspauschale für Diabetiker gut vorstellen können.
Der nächste Coup der Deutschen BKK: Übernahme der Kosten für eine homöopathische Behandlung ihrer Versicherten und eine homöopathischen Betreuung in der Apotheke – exklusive Arzneimittel, versteht sich. Homöopathisch qualifizierte Apotheken sollten da mitmachen. Immerhin weist die BKK ihre Versicherten auf solche Apotheken hin, und die Apotheke erhält pro Gespräch mit dem Arzt über die homöopathische Therapie des Patienten sechs Euro. Ich bin gespannt, was sich andere Kassen nun einfallen lassen.
Peter Ditzel
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