Elektronische Gesundheitskarte: Versicherte sollen Daten zu Hause einsehen könn

BERLIN (ks). Das Bundesgesundheitsministerium und die Selbstverwaltung sind bemüht, die Akzeptanz für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu stärken. Auf einem Presseseminar am 10. Mai in Berlin betonten Vertreter des Ministeriums, der Krankenkassen und Leistungserbringer, dass die Entwicklung gut voranschreite.

Gesundheits-Staatssekretärin Marion Caspers-Merk machte deutlich, dass Deutschland mit dem Projekt eine führende Rolle in der Europäischen Union übernehmen könne. Sie verwehrte sich gegen Medienberichte, die sich darauf konzentrieren, was bei der Einführung der eGK alles nicht funktionieren könnte. "Die Bundesländer sind gut aufgestellt und auf die Modellprojekte vorbereitet", so Caspers-Merk. Wichtig sei, dass Bund und Länder gemeinsam an einem Strang zögen.

"Faszinierendstes Projekt überhaupt"

Andreas Köhler, Vorsitzender der Telematik-Gesellschaft der Selbstverwaltung Gematik und Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sprach von der Telematik als "faszinierendstem Projekt überhaupt". Seitdem die Lösungsarchitektur im März übergeben wurde, arbeite die Gematik an der Qualitätssicherung dieser groben Vorgaben. Auch der Heilberufsausweis liege bereits in seiner Spezifikation vor und gehe nun in die Produktion. Köhler betonte, dass der Patient in jedem Teilschritt der Anwendung der eGK Herr seiner Daten bleiben werde. Vorgesehen ist nun auch, dass der Patient seine Daten vom heimischen PC aus überprüfen kann.

Lange wurde diskutiert, dass für den Einblick des Versicherten zusätzlich stets ein Heilberufsausweis nötig ist. Die Möglichkeit die Gesundheits- und Behandlungsdaten auch selbstständig zu Hause einsehen zu können erfordere zwar "erhebliche Sicherheitsstandards", erklärte Köhler. "Wir glauben aber, dass wir dies ermöglichen können."

Ein besonders gesicherter PIN und das so genannte "Zwei-Schlüssel-Prinzip" soll für die nötige Sicherheit sorgen. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel begrüßte diese Überlegungen. Sie betonte, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten und die Beachtung des Datenschutzes bei der Einführung der eGK höchste Priorität haben müssen.

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