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- AZ 20/2005
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Gesundheitsausschuss: OTC-Erstattungsausschluss bleibt
Ein entsprechender Antrag der FDP-Bundestagsfraktion wurde abgelehnt. Weiteren Beratungsbedarf sehen die Parlamentarier aber bei der Frage, ob für Jugendliche bis 18 eine Ausnahme vom Erstattungsausschluss geschaffen werden soll. In der Diskussion im Ausschuss bezeichnete die FDP die Orientierung an der Rezeptpflicht als einen "falschen Weg". Sie sei ein ungeeignetes Kriterium zur Abgrenzung zwischen erstattungspflichtigen und nicht-erstattungspflichtigen Medikamenten, da sie an das Risikopotenzial gekoppelt sei, und nicht an die Frage der therapeutischen Notwendigkeit oder des Nutzens.
SPD: Handlungsbedarf bei Allergien
Die SPD wandte dagegen ein, dass nicht alle bisher erstatteten Präparate gut seien. Vor der Gesundheitsreform hätten die Kassen vor allem für Mittel wie Nasenspray und Hustensaft gezahlt. Allerdings erkennt auch die SPD Handlungsbedarf bei Arzneimitteln gegen Allergien und Hautkrankheiten: In diesem Bereich müsse eine Neuregelung gefunden werden, damit bei chronischen Erkrankungen rezeptfreie Arzneien erstattet werden können. Möglich sei auch eine Erweiterung der Ausnahmeliste. Eine generelle Öffnung wäre aus Sicht der SPD jedoch ein "überschießendes Instrument".
Weiter Chancen für Unions-Entwurf
Weiter beraten wird hingegen der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der vorsieht, dass rezeptfreie Arzneimittel für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wieder von der GKV zu übernehmen sind. Bislang gilt dies nur für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr. Dem Gesetzentwurf ging der Antrag der Union "Wirkungen und Nebenwirkungen des GKV-Modernisierungsgesetzes – Kritische Bestandsaufnahme" voraus.
Bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu diesem Antrag am 16. März dieses Jahres, hatten mehrere Sachverständige erklärt, dass die Herausnahme rezeptfreier Arzneimittel aus dem GKV-Leistungskatalog vor allem in der medizinischen Versorgung von Jugendlichen zur Unterversorgung geführt habe. Die Koalitionsfraktionen beschlossen nun, dass zum konkreten Gesetzentwurf erneut eine Experten-Anhörung durchgeführt werden soll.
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