- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 21/2005
- Anpassung des ...
Anpassung des Kassenrabatts: Das schnelle Ende eines langen Streits
Am Abend des 17. Mai hatte der designierte ABDA-Hauptgeschäftsführer Hans Jürgen Seitz noch erklärt, die Apothekerschaft werde nicht auf die ihr gesetzlich zustehenden Ausgleichszahlungen verzichten. Die Meinungsunterschiede zwischen Apothekern und Kassen seien zu groß, um ohne die Einschaltung eines Schiedsgerichts auszukommen. Die "Gesprächsrunden wurden als aussichtslos aufgegeben", sagte Seitz. Er betonte erneut, dass der strittige Passus, aus dem die Apotheker ihre Forderung ableiten, auf Druck der Kassen in das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) aufgenommen wurde. Sie hatten eine Mengenexplosion befürchtet und darauf gedrungen, die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung in den Gesetzestext aufzunehmen, wenn die Apotheken im Jahr 2004 im Vergleich zu 2002 mehr Packungen verkaufen. "Die Apotheker wollten diese Regelung nicht", betonte Seitz. Neben der von den Kassen geforderten oberen Leitplanke wurde auch eine untere Leitplanke im Gesetz festgelegt: Wenn die Packungsmengen gegenüber 2002 zurückgehen, müsse auch umgekehrt ein Ausgleich möglich sein.
"Verlust ist erträglich"
Am 18. Mai traten der Chef des BKK-Bundesverbandes Wolfgang Schmeinck und Ministerin Schmidt vor die Presse - eigentlich um ein neues Arzneimittelinformationssystem vorzustellen. Doch die Journalisten interessierten sich nur für den Rabattstreit. Schmeinck räumte ein, dass sein Verband sich bei der Mengenentwicklung verschätzt habe. Er wolle schnell einen Schlussstrich ziehen. Schmidt forderte Apotheker und Kassen auf, sich noch vor dem Wochenende zu einigen, andernfalls werde sie gesetzliche Maßnahmen auf den Weg bringen.
Schmidt erklärte, dass auch Leistungen und Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu berücksichtigen seien. "Das Gesetz begründet keine Nachzahlungsgarantie für Apotheker", betonte Schmidt. Sie verwies darauf, dass es 2004 zu keinem "rasanten Apothekensterben" gekommen sei. Bei einem Gesamtumsatz von 2,5 Mrd. Euro sei ein Verlust von lediglich 160 Mio. Euro "zu vertragen". Zudem seien durch das neue Honorierungssystem kleinere Apotheken begünstigt worden, während die Verluste vor allem bei den größeren Apotheken eingefahren wurden. Dies sei eine gewollte, "gerechte Verteilung", so Schmidt.
Union stimmt mit ein
Auch die Union schlug sich auf Schmidts Seite. Unions-Fraktionsvize Zöller erklärte am 19. Mai: "Es kann nicht angehen, dass Apotheker klagen, wenn sie gleichzeitig im nicht-verschreibungspflichtigen Arzneibereich einen wesentlich höheren Umsatz verzeichnen. Das muss aufgerechnet werden".
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.