- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 19/2005
- KV Nordrhein legt ...
DAZ aktuell
KV Nordrhein legt Berufung ein
Die Düsseldorfer Richter hatten entschieden, dass gesetzlich Versicherte die zehn Euro Praxisgebühr zwar zahlen müssen und die KVen das Geld bei ihnen einfordern dürfen. Die Kosten des Mahnverfahrens sowie etwaige Gerichtskosten sollen allerdings von den KVen übernommen werden.
Klage aus formalen Gründen
Wie die "Ärzte Zeitung" am 6. Mai berichtete, hat die KV Nordrhein in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aus formalen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt. So will man sich weiterhin alle Handlungsoptionen offen halten. Ob das Verfahren tatsächlich weitergeführt wird, hängt nun davon ab, zu welchem Ergebnis die Gespräche zwischen KBV und Krankenkassen über die Einzelheiten des zukünftigen Mahnverfahrens kommen. Wird auf Bundesebene eine Einigung erzielt, kann die KV die Berufung zurücknehmen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.