DAZ aktuell

Klarstellung: Versandhandel aus dem Ausland

Unter der Überschrift "Wer ist eigentlich für Rechtsbeschwerden zuständig?" hat die DAZ (Nr. 15/2005, S. 20) darüber berichtet, dass sich die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit dem Arzneiversand aus dem Ausland an das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit gewandt hat. Der Kammer war über ein Kammermitglied bekannt geworden, dass bei der Zustellung einer Arzneisendung von DocMorris offensichtlich eklatant gegen Wortlaut und Geist der Versandhandelsbestimmungen in § 11a Apothekengesetz verstoßen worden war.

Die Antwort des BMGS empfand die Kammer als unbefriedigend. In der Information der Kammer für die DAZ – aus der die DAZ wörtlich zitierte – entstand fälschlich der Eindruck, die Antwort des BMGS sei von Dr. Schorn verfasst und gezeichnet worden. Ihn hatte die Kammer zwar ursprünglich angeschrieben.

Die als unbefriedigend empfundene Antwort des BMGS, durch die nach Auffassung der Kammer deutlich wurde, dass "deutschlandweit keine Aufsichtsbehörde für mögliche Rechtsverstöße von ausländischen Versandapotheken existiert", erfolgte aber, weil nicht zuständig, nicht durch Dr. Schorn. Dass dieser Eindruck in der DAZ-Meldung und in dem ihr zugrunde liegenden Schreiben der Kammer gleichwohl entstehen konnte, wird von der Kammer – und mit ihr auch von der DAZ – bedauert.

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