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- DAZ 19/2005
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DAZ aktuell
Klarstellung: Versandhandel aus dem Ausland
Die Antwort des BMGS empfand die Kammer als unbefriedigend. In der Information der Kammer für die DAZ – aus der die DAZ wörtlich zitierte – entstand fälschlich der Eindruck, die Antwort des BMGS sei von Dr. Schorn verfasst und gezeichnet worden. Ihn hatte die Kammer zwar ursprünglich angeschrieben.
Die als unbefriedigend empfundene Antwort des BMGS, durch die nach Auffassung der Kammer deutlich wurde, dass "deutschlandweit keine Aufsichtsbehörde für mögliche Rechtsverstöße von ausländischen Versandapotheken existiert", erfolgte aber, weil nicht zuständig, nicht durch Dr. Schorn. Dass dieser Eindruck in der DAZ-Meldung und in dem ihr zugrunde liegenden Schreiben der Kammer gleichwohl entstehen konnte, wird von der Kammer – und mit ihr auch von der DAZ – bedauert.
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