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Arzneiverordnungsreport: Daten kritisch interpretieren

SÜSEL (tmb). Der Arzneiverordnungsreport liefert alljährlich Daten zur Arzneimittelversorgung, die oft als Grundlage für Diskussionen und politische Argumentationen verwendet werden. Geradezu legendär sind die behaupteten möglichen Einsparungen, die mit der Substitution unangemessener Verordnungen erreicht werden könnten. Für Apotheker verdienen aber die Aussagen zur Arzneimitteldistribution mindestens die gleiche kritische Betrachtung.

Im Arzneiverordnungsreport 2005 befassen sich Katrin Nink und Helmut Schröder im Kapitel "Ökonomische Aspekte des deutschen Arzneimittelmarktes 2004" in einem Abschnitt mit der "Arzneimitteldistribution" [2]. Er beginnt mit dem Satz "Auf seinem Weg vom Hersteller bis zum Patienten steigt der Preis eines Arzneimittels nahezu um die Hälfte".

Internationaler Vergleich

Damit seien die Distributionskosten im internationalen Vergleich hoch. Als Beleg werden vier Quellen angegeben, darunter zwei aus den Jahren 1998 und 2002 und damit deutlich vor den Veränderungen durch das GMG, um die es im weiteren Verlauf des Abschnitts geht. Ein ganz anderes Bild vermittelt dagegen beispielsweise eine dort nicht erwähnte italienische Untersuchung der derzeitigen Margen [3]. Sogar im Vergleich zu Frankreich, Italien und Spanien wird deutlich, dass die Spannen der deutschen Apotheken niedrig sind. Bei hochpreisigen Arzneimitteln mit Herstellerabgabepreisen über etwa 30 Euro liegen sie sogar unter denen der drei Vergleichsländer, in denen keine so rigorosen Fixaufschläge existieren.

Verschiedene Perspektiven

Kritisch zu hinterfragen ist auch die im Arzneiverordnungsreport betrachtete "Verteilung des Fertigarzneimittelumsatzes nach Distributionsstufen", womit wohl ein Vergleich der Wertschöpfung gemeint ist, zumal im Text der zahlenmäßige Betrag der Wertschöpfung der Apotheken mit dem Umsatz verwechselt wird. Beim Vergleich im Arzneiverordnungsreport wird der "gesetzliche Abschlag" von Herstellern und Apotheken als eigene Position von 11,8% ausgewiesen, diesen beiden Handelsstufen aber nicht zugeordnet. Aussagekräftiger für die GKV erscheint dagegen ein Vergleich der Wertschöpfungen, wie ihn die ABDA regelmäßig anstellt [1]. Dabei werden die Abschläge verrechnet und die Patientenzuzahlungen, die die GKV nicht belasten, nicht erfasst. Diese Betrachtungsweise zeigt, dass der Anteil der Apotheken im Vergleich zum Anteil der Industrie kleiner ist, als es der Arzneiverordnungreport darstellt (siehe Tabelle).

Zugleich liegt der Anteil der Apotheken in der ABDA-Darstellung mit 17,8% sogar höher als im Arzneiverordnungreport ausgewiesen, ist aber im Jahresvergleich nur um 0,5%-Punkte gestiegen. Im Arzneiverordnungsreport wird hingegen aus der Argumentation mit Prozentwerten – nicht mit absoluten Zahlen – geschlossen, die Apotheken seien die Gewinner des GMG, weil ihr Anteil von 14,3% auf 16,7% gestiegen sei. Hier fehlt außerdem der Hinweis, dass das Verordnungsvolumen durch den Wegfall der nicht mehr erstattungsfähigen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zurückgegangen ist, während in anderem Zusammenhang auf der gleichen Buchseite ausdrücklich mit den Folgen dieser Veränderung des Warenkorbes argumentiert wird.

Verteilung der Wertschöpfung von Arzneimitteln, die zu Lasten der GKV verordnet wurden, auf die Handelsstufen im Jahr 2004 in verschiedenen Betrachtungen mit und ohne Verrechnung der gesetzlichen Abschläge 
(ABDA-Darstellung ohne Zuzahlungen), vgl. [1] und[2].

HandelsstufeVerteilung gemäß ArzneiverordnungsreportVerteilung gemäß ABDA
Hersteller53,6%64,2%
Großhandel4,1%4,2%
Apotheke16,7%17,8%
Mehrwertsteuer13,8%13,8%
Gesetzlicher Abschlag11,8%verrechnet

Apotheken nicht verantwortlich

Doppelt befremdlich erscheint der Satz "Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung hat zwar den Umsatz der Apotheken von steigenden Preisen bzw. der Verordnungsverschiebung zu teureren Präparaten abgekoppelt, schafft aber gleichzeitig auch Unabhängigkeit von Preisänderungen wie etwa Preissenkungen im Festbetragsmarkt". Einerseits wurde hier wieder der Umsatz mit der Wertschöpfung oder dem Rohertrag verwechselt. Andererseits soll hier vermutlich kritisiert werden, dass Apotheken auch bei fallenden Arzneimittelpreisen einen Fixzuschlag erhalten. Dies folgt aber aus der Abkopplung der Erträge von den Preisen und ist spätestens bei der Diskussion über die Anpassung des Fixzuschlages in der Pfingstzeit in den allgemeinen Medien angekommen. Die Honorierung der Apotheken ist jetzt ein eigenständiges Thema, das unabhängig von den Arzneimittelpreisen zu verhandeln ist. Wer sich über Arzneimittelpreise ereifert, kann jetzt nicht mehr die Apotheken treffen.

Im weiteren Verlauf wird auf angebliche Einsparungen durch Apothekenketten hingewiesen und auf Erfahrungen im Ausland verwiesen, wo die Distribution durch Ketten preiswerter erbracht werde. Dabei fehlen Hinweise auf die Serviceleistungen und die Sortimentsbreite der dortigen Apotheken und die Gefahren der Oligopolbildung ebenso wie der Blick nach Norwegen mit sinkenden Apothekenzahlen in ländlichen Regionen und steigenden Preisen bei OTC-Arzneimitteln. Ein Preistreiber für Arzneimittel wird aber auch im Arzneiverordnungsreport klar erkannt – die Mehrwertsteuer. So würde eine Absenkung auf den verminderten Satz von 7% – von einer möglichen Erhöhung war noch keine Rede – die GKV um 1,7 Mrd. Euro und damit fast 0,2 Beitragssatzpunkte entlasten.
 

Quellen: 
[1] ABDA, Die Apotheke 2004, Berlin 2005 
[2] Katrin Nink und Helmut Schröder, Ökonomische Aspekte des deutschen Arzneimittelmarktes 2004, in: Ulrich Schwabe und Dieter Paffrath (Hrsg.), Arzneiverordnungs-Report 2005, Springer-Verlag, Berlin 2006 (ISBN 3-540-28368-4). 
[3] F. Pamolli, G. Papa und N. C. Salerno, Margini di ricaro della distribuzione sui farmaci rimborsabili, Rom 2005 
(www.cermlab.it).

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