Kommentar

Werbe-Terror von Kassen und Versendern

An Versandapotheken haben wir uns mittlerweile gewöhnt. Sie sind zugelassen, sie versuchen, über günstige Angebote im OTC-Bereich Kunden auf sich aufmerksam zu machen, müssen sich aber, soweit sie ihren Sitz in Deutschland haben, an alle Gesetze und Verordnungen halten, wie sie auch die Apotheke einhalten muss, die nicht versendet. Für den Umsatz der Versandapotheken gibt es kaum verlässliche Zahlen, allzu hoch dürfte er bis jetzt allerdings nicht sein. Nach Einschätzung von Insidern liegt er bei nicht einmal ein Prozent der Arzneimittelausgaben.

Nun gibt es aber auch Versandapotheken, die versuchen, andere Wege zu gehen. Mit besonders viel wirtschaftlicher Power - made in Switzerland - ausgestattet, versucht die bereits mehrfach aufgefallene Zur Rose-Versandapotheke, hart an der Grenze zu gesetzlich Bedenklichem, sich über mehr als fragliche Werbemethoden Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Die Gutscheinaktionen der Zur Rose-Versandapotheke (Fünf-Euro-Einkaufsgutschein für jede Rezepteinlösung!) sind bereits hinlänglich bekannt und sogar vom Oberlandesgericht Naumburg für legal befunden worden. In anderen Bundesländern untersagten Gerichte Präsenzapotheken ähnliche Gutscheinaktionen. Das ist Recht in Deutschland: Wenn Sie in Ihrer Rathaus-Apotheke Ihrem Kunden einen Fünf-Euro-Einkaufsgutschein versprechen, werden Sie abgemahnt, wenn die Zur Rose-Versandapotheke dies bundesweit tut, ist das in Ordnung.

Doch die Gutschein-Aktion allein reicht der Zur Rose nicht aus. Daher strebt sie Kooperationen mit Verbänden und Kassen an. Da gibt es zum Beispiel den VdK, den größten Sozialverband. In der April-Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift liegt ein ausführlicher Werbe-Flyer der Zur Rose bei, der den VdK-Mitgliedern "eine lohnende Alternative zur Ihrer Apotheke" vorstellt: die Gesundheit auf Bestellung bei der Zur Rose-Versandapotheke. Auch hier wird den VdK-Mitgliedern die Bestellung mit dem Fünf-Euro-Einkaufsgutschein schmackhaft gemacht. Nur am Rande bemerkt: Die als "exklusive Preisvorteile" für VdK-Mitglieder gepriesenen Angebote sind natürlich die gleichen, die für alle gelten.

Zur Rose ist auch eine der Apotheken, die mit der Gmünder Ersatzkasse einen Vertrag geschlossen hat. Diese Kasse versucht mit Aktionen, die schon an Werbeterror grenzen, ihre Mitglieder auf die Versandapotheken umzusteuern. Mit Briefaktionen, mit Werbung in der Mitgliederzeitschrift und sogar durch persönliche Telefonanrufe werden GEK-Mitglieder angegangen, doch bitte bei den Versandapotheken zu bestellen. Patienten werden verunsichert. Die GEK scheint damit Erfolg zu haben. Hoffentlich nicht mehr lange: Der LAV Baden-Württemberg geht nun mit rechtlichen Schritten dagegen vor.

Peter Ditzel

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