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- AZ 15/2006
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Pharmaindustrie erweitert Verhaltenskodex
Im Februar 2004 wurde die FSA von den Mitgliedsunternehmen des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller ins Leben gerufen. Ziel des Vereins war zunächst, unethisches Verhalten zwischen Pharmaindustrie und Ärzten sowie deren Beeinflussung durch die Androhung bzw. Verhängung von Sanktionen zu unterbinden. Wie die FSA am 4. April mitteilte regelt der Kodex jetzt auch die Zusammenarbeit mit Apothekern. Da Apotheker häufig darüber entscheiden, welches Präparat abgegeben wird, sei es notwendig deren Manipulation zu verhindern, um so die bestmögliche Therapie des einzelnen Patienten zu gewährleisten, heißt es in einer Presseerklärung des Vereins.
Neben der Erweiterung auf sämtliche Angehörige der medizinischen Fachkreise enthält der Kodex jetzt auch neue Regelungen zu produktbezogener Werbung. Zusätzlich zum Heilmittelwerbegesetz wird definiert, welche Art von Werbung zulässig ist und wie diese kodexkonform aufbereitet werden muss. So muss beispielsweise jegliche Werbung für Arzneimittel hinreichend wissenschaftlich abgesichert sein und darf den Angaben in der Fachinformation nicht widersprechen. Außerdem wurde ein klares Verbot von Schleichwerbung in den Kodex aufgenommen.
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