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- AZ 23/2006
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PKV: Absage an Einbeziehung in Fonds oder Strukturausgleich
Die PKV hält nicht viel von Änderungen am dualen deutschen Krankenversicherungssystem. Die GKV aber müsse auf ihre Kernaufgaben konzentriert werden. So sollten Leistungen wie Zahnbehandlungen, Krankengeld, private Unfälle oder Kuren nicht länger von der Solidargemeinschaft gezahlt werden. Die Einbeziehung der PKV in die Reform löse kein einziges strukturelles Problem in der GKV, so Schulte. Statt dessen werde ein für die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems wichtiger Träger geschwächt. Eine erneute Anhebung der Versicherungspflichtgrenze lehnt der PKV-Verband ebenso ab wie die Einbeziehung der PKV in den Risikostrukturausgleich. Eine einheitliche Vergütung für die Behandlung von GKV- und PKV-Versicherten sei “nichts anderes als eine Bürgerversicherung von der anderen Seite". Die Unterschiede im Service seien Ergebnis der Budgetierung in der GKV und der PKV nicht anzulasten. Ohne die Subventionierung durch die Privaten wäre die qualitativ hochwertige Breitenversorgung gefährdet. Für “nicht machbar" hält es Schulte zudem, die Altersrückstellungen bei einem Versicherungswechsel zu übertragen. Auch die Einbeziehung von PKV-Versicherten in ein Fondsmodell brächte PKV-Versicherten eine nicht zu tragende Mehrbelastung.
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