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- AZ 31/2006
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Randnotiz: DocMorris-Anzeige in der PZ
Schade, dass wir uns in diesen Zeiten auch noch damit beschäftigen müssen: Eine fast ganzseitige Stellenanzeige in der von der ABDA herausgegebenen Pharmazeutischen Zeitung hat – wie die PZ selbst einräumt – für "Ärger" und "Unmut" bei den Lesern gesorgt. Das scheint uns eine eher milde Umschreibung für den Sturm, den die Anzeige in der Apothekerschaft ausgelöst hat. Die niederländische Versandapotheke DocMorris, eine Kapitalgesellschaft, sucht in der Stellenanzeige Apotheker für ihre nach Wortlaut und Sinn deutschen Rechts glasklar rechtswidrig genehmigte und betriebene "Zweigniederlassung" in Saarbrücken.
Man mag noch Verständnis haben, wenn die Anzeige versehentlich ins Heft gerutscht wäre, weil ein Mitarbeiter in der Anzeigenabteilung die Brisanz nicht erkannt hat. Er sollte eigentlich nicht, könnte aber gleichwohl übersehen haben, dass der vorliegende Fall nicht vergleichbar ist mit Anzeigen, in denen die niederländische Kapitalgesellschaft Personal für ihr nach niederländischen Recht in den Niederlanden legal betriebenes Versandunternehmen sucht (Ob dies allerdings auch für den Arzneiversand nach Deutschland gilt, sehen Gerichte bislang unterschiedlich; für das Kammergericht Berlin – als das am höchsten angesiedelte Gericht, das mit der Sache bislang befasst war – liegen die rechtlichen Voraussetzungen für einen legalen Arzneiversand aus den Niederlanden nach Deutschland nicht vor).
Peinlich wird die Sache mit der Stellenanzeige dadurch, dass von einem Versehen keine Rede sein kann. Die PZ habe geprüft, ob eine Ablehnung der Anzeige möglich ist – so der stellvertretende Chefredakteur (PZ Nr. 29, S. 10). Man habe keine Wahl gehabt, man habe sie aus rechtlichen Gründen – wegen der Marktposition der PZ – annehmen müssen. DocMorris habe schließlich "eine gültige Betriebserlaubnis für die Apotheke in Saarbrücken".
Wie bitte? Genau das ist doch strittig! Gegenwärtig wird doch vor Gericht geprüft, ob die Betriebserlaubnis nicht nichtig ist, weil sie offensichtlich rechtswidrig erteilt wurde! Warum macht sich das von unserer Beruforganisation herausgegebene Organ ohne Not die abwegige Rechtsauffassung des saarländischen Justiz- und Gesundheitsministers zu eigen? Wenn DocMorris selbst so redet, mag man dafür Verständnis haben. Aber die PZ? Sie hätte die Anzeige durchaus ablehnen können – ja müssen. Durch die unselige Rechtfertigung der Anzeige schwächt die PZ unsere Position. Das ist schlimmer als das zu vernachlässigende Risiko, sich wegen einer abgelehnten Stellenanzeige eine irgendwann zur Entscheidung anstehende Klage einzuhandeln.
Übrigens: Auch wir sollten die besagte Stellenanzeige schalten. Trotz einer Marktposition, die der PZ vergleichbar ist, haben wir abgelehnt. Einer Klage, so sie denn kommen sollte, sehen wir gelassen entgegen.
Klaus G. Brauer
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