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- AZ 37/2006
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EU plant Regelungen für Gesundheitsdienstleistungen
Hintergrund der Anhörung ist eine Mitteilung des EU-Gesundheitskommissars Markos Kyprianou - er möchte einen EU-Rechtsrahmen für eine sichere, qualitativ hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung schaffen. "Manchmal wird die gesundheitliche Versorgung, die ein Patient benötigt, am besten in einem anderen EU-Mitgliedstaat geleistet”, betonte Kyprianou. Dass der Patient dann auch einen Anspruch auf grenzüberschreitende gesundheitliche Versorgung hat, hätten in den vergangenen Jahren immer wieder Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gezeigt.
"Es ist jedoch nach wie vor nicht ganz klar, was das in der Praxis bedeutet", erläuterte der Gesundheitskommissar. "Daher bedarf es eines klaren praktischen Rahmens, der es Patienten, Dienstleistungserbringern, Leistungsträgern und Verwaltungsverantwortlichen im Gesundheitswesen ermöglicht, von einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu profitieren, wenn diese die beste Lösung darstellt.
2007 sollen erste Vorschläge vorliegen
Im Anhörungsverfahrens soll nun unter anderem geklärt werden, unter welchen Bedingungen grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen genehmigt und erstattet werden müssen und welche Informationen die Bürger hierzu benötigen. Außerdem geht es um haftungsrechtliche Fragen. Im Anschluss an die Anhörung plant die Kommission möglichst schon im nächsten Jahr konkrete Vorschläge vorzulegen. Nach Einschätzung Kyprianous wird ein stärkerer Wettbewerb dafür sorgen, die Effizienz und Effektivität aller Gesundheitssysteme in der EU zu verbessern. Er betonte aber auch, dass nationale Zuständigkeit für Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens gewahrt bleiben soll.
Leicht wird es für den EU-Kommissar nicht werden, seine Pläne durchzusetzen. Es ist mit Widerstand aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu rechnen, die sich in ihren nationalen Befugnissen verletzt sehen. Ursprünglich hatte die Kommission die Gesundheitsdienstleistungen schon im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie regeln wollen. Nach heftiger Kritik wurden sie jedoch wieder aus deren Anwendungsbereich gestrichen.
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