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- AZ 37/2006
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Gesundheitsministerium ist endlich rauchfrei
Mit dem Verbot, das in enger Abstimmung mit der Beschäftigtenvertretung zustande gekommen ist, soll der gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauchen Rechnung getragen werden. Im Rahmen der aktuellen Diskussionen zu einem Nichtraucherschutzgesetz sieht das Ministerium die hausinterne Regelung als beispielgebend an. Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder: "Dieses Ergebnis setzt ein Zeichen. Ich erwarte, dass mit der anstehenden Gesetzgebung klare Regelungen für den Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum entstehen werden und damit der Gesundheitsschutz verbessert wird.
Hier der Text der internen Regelung im Wortlaut: "Hausanordnung zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten Passivrauchen verursacht schwerwiegende Gesundheitsschäden. Zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten ist in Abstimmung mit dem Personalrat das Rauchen in den Dienstgebäuden des Bundesministeriums für Gesundheit ab sofort nicht mehr gestattet. Das Rauchverbot in Dienst-Kfz gilt uneingeschränkt weiter".
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