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- AZ 39/2006
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Unterstützung aus Bayern
Mit der flächendeckenden Versorgung und ihrer Beratung leisten die Apotheker in den Augen von Stewens einen unverzichtbaren Beitrag zur Arzneimittelsicherheit und zum Verbraucherschutz. Oft seien die Apotheken die erste Anlaufstelle, wenn Erkrankungen auftreten. In ihrer Familie gehe man in der Regel zuerst in die Apotheke und hole sich die Beratungsleistung durch den Apotheker ab. Sie hält die ortsnahe Versorgung durch die Apotheken für unverzichtbar und versprach, dass die Bayerische Landesregierung darauf achten werde, dass die Präsenzapotheke und damit die flächendeckende Versorgung und Notfallversorgung erhalten bleibe.
Schließung der DocMorris- Filiale begrüßt
Eine Betriebserlaubnis für die Doc- Morris-Apotheke hätte es ihrer Meinung nach nie geben dürfen. Das geltende Recht verbiete aus gutem Grunde die Zulassung von Apotheken in der Hand von Kapitalgesellschaften. Dies sei auch nicht in den Eckpunkten der Gesundheitsreform vorgesehen. Sie begrüßte nachdrücklich die Entscheidung zur Schließung der Doc- Morris-Apotheke im Saarland, obwohl zum endgültigen Ausgang des Verfahrens noch keine Aussage zu treffen sei. Das Wettbewerbsrecht der EU sei nicht vollständig auszublenden.
Gesundheitsreform: Sorgfalt vor Schnelligkeit
Prinzipiell steht Bayern zu den beschlossenen Eckpunkten zur Gesundheitsreform, obwohl durchaus Kritik an einzelnen Punkten bestehe. Die Bundesgesundheitsministerin sei in der Pflicht, diese Eckpunkte umzusetzen und praktikable Lösungen aufzuzeigen. Dabei gehe Sorgfalt vor Schnelligkeit. Stewens betonte, dass die Reform keineswegs um drei Monate verschoben worden sei. Bayern hätte sich lediglich gegen ein verkürztes Beratungsverfahren gewehrt und auf einem normalen Beratungsverfahren bestanden. Die jetzt anstehenden Entscheidungen seien Richtungsentscheidungen, die einmal getroffen nicht mehr umkehrbar seien.
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