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- AZ 40/2006
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Dritter Entwurf mit kleinen Änderungen
Offenbar enthält er nur eine minimale Änderung für die Apotheken. Wie ABDA-Geschäftsführer Diener berichtete, ergab eine erste Prüfung nur einen kleinen Formulierungsunterschied beim Zuzahlungsverzicht. Während es zuvor hieß, die Apotheken dürften "ganz oder teilweise" auf die Zuzahlung verzichten, dürften sie dies nach dem neuen Entwurf nur noch "teilweise". Doch seien 99 Prozent ja auch "teilweise", so Diener. Mit der Änderung solle systemzerstörendes Dumping verhindert werden. Auch der neue Entwurf trage noch immer den Vermerk "nicht mit der Leitungsebene abgestimmt", was verwunderlich sei. Diener wies darauf hin, dass bei einigen früheren Gesetzen Entwürfe in zweistelliger Anzahl angefertigt worden seien.
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