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GKV-Spitzenverbände fürchten Arbeitsplatzabbau
Der Entwurf des Reformgesetzes sieht vor, die bisherigen Spitzenverbände zum 1. Juli 2008 in Gesellschaften bürgerlichen Rechts umzuwandeln. Danach bleibt es den Gesellschaftern überlassen, ob sie die GbR fortführen, mit anderen Bundesverbänden vereinigen oder auflösen wollen. "Das ist der billigste Weg, sich aus der Verantwortung für die 2000 Beschäftigten zu stehlen", erklärte der Personalratschef des Verbands der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) Uwe Groeneveld im Anschluss an das Gespräch im Bundesgesundheitsministerium.
Dieses rechtliche Konstrukt biete den Mitarbeitern weder Schutz noch Perspektive und sei nichts anderes als eine Beschäftigungsgesellschaft. Die derzeit bestehende Unsicherheit führe dazu, dass gerade hochqualifizierte Beschäftigte frühzeitig abwanderten. "Headhunter laufen uns schon jetzt die Bude ein", sagte Groeneveld.
Schröder sicherte bei dem Treffen zwar zu, dass die 2000 Arbeitsplätze erhalten bleiben sollen - wenn auch nicht mehr zwangsläufig bei den Spitzenverbänden. Er forderte die Personalräte auf, konstruktive Vorschläge zu machen, wie die Arbeitsverhältnisse auch künftig vertraglich gesichert werden könnten. Aus Sicht der Betriebs- und Personalräte müsste dafür auf die geplante unsichere Rechtskonstruktion verzichtet werden. Doch dies hält man für eher unwahrscheinlich. Sollte es daher tatsächlich zur Gründung des Spitzenverbandes Bund kommen, wäre es "das Mindeste, dass das Bundesgesundheitsministerium in die Rechtsnachfolge für die Arbeitsverhältnisse eintritt, die nicht in dem neuen zentralen Spitzenverband Bund oder einem der Landesverbände fortgeführt werden können".
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