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- AZ 44/2006
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Pharmaverbände: Gesetzentwurf widerspricht den Eckpunkten
Der Zeitdruck, unter dem die Parlamentarier die komplexe Gesetzesmaterie beraten und darüber entscheiden sollen, "zeige, dass der Bundesregierung an einer inhaltlichen Auseinandersetzung nicht gelegen ist", sagte Fahrenkamp. Er geht davon aus, dass der Widerstand gegen das Reformgesetz weiter ansteigen wird: "Der Bevölkerung wird sich nicht vermitteln lassen, wenn Leistungen nicht erbracht werden können, weil die Regierung an einer individuellen Arzneimittelversorgung nicht interessiert ist".
Konkret kritisierte er, dass neue Arzneimittel künftig bis zum Vorliegen des Ergebnisses einer Kosten-Nutzenbewertung nur nach Einholung einer Zweitmeinung verordnet werden können. Damit werde faktisch eine "vierte Hürde" eingeführt, die innovativen Therapieverfahren den Marktzugang erschwere. Diese Regelung widerspreche definitiv den Eckpunkten, betonte Fahrenkamp.
VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer zeigte kein Verständnis dafür, dass auch nach der Anhörung vor zwei Wochen keine Veränderungen im Arzneimittelteil des Gesetzentwurfs vorgenommen wurden. Offensichtlich herrsche im Bundesgesundheitsministerium die Devise "Augen zu und durch".
Auch dem VFA widerstrebt die neue Kosten-Nutzenbewertung. Denn anders als in den Eckpunkten geplant würden keine internationalen Standards festgeschrieben. Yzer: "Damit wird willkürlichen Beschneidungen der Versorgungsqualität Tür und Tor geöffnet". Auch die geplanten Erstattungshöchstbeträge für neue Arzneimittel sind dem VFA ein Dorn im Auge. Die Rechnung hierfür werde der Patient zahlen - und das unbegrenzt. Denn eine Belastungsobergrenze, wie sie bei den Zuzahlungen besteht, ist bei den Erstattungshöchstbeträgen ausdrücklich nicht vorgesehen. Yzer hofft nun, dass wenigstens in den parlamentarischen Beratungen "die ursprünglich vereinbarten Eckpunkte zum Tragen kommen".
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