Ministerium präzisiert Einsparvolumen: BMG-Referatsleiter Dietz erläutert in M

WARNEMÜNDE (ks). Das letzte Wort zur Gesundheitsreform ist noch nicht gesprochen. Auch einige der apothekenrelevanten Regelungen werden derzeit erneut diskutiert. Unverrückbar ist jedoch die schon in den Eckpunkten beschlossene Einsparvorgabe von 500 Mio. Euro für Apotheken. Dies betonte Ulrich Dietz, Referatsleiter Arzneimittelversorgung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), am 29. November auf der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

Dietz war gekommen, um für Verständnis für die Reform zu werben. Er räumte ein, dass auf die Apotheker gewaltige Umstellungen zukommen. Allerdings hätte es in seinen Augen noch schlimmer kommen können. So stelle die Regierungskoalition weder den Heilberuf in Frage, noch wolle sie Apothekenketten: "Wir wollen den freiberuflichen Apotheker vor Ort". Auch der Fixzuschlag, den manch ein Politiker lieber gestrichen sehe, stünde "nicht zur Disposition" – wenngleich er künftig unterschritten werden kann. Für Dietz ist dies allerdings eher ein Marketinginstrument zur Kundenbindung, das zu nutzen jedem Apotheker frei stehe.

Sorge um Rabatte "unbegründet"

Er erläuterte weiterhin, wie sich das Einsparvolumen von 500 Mio. Euro errechnet: Insgesamt sieht das BMG durch die Umstellung auf Höchstpreise ein Sparpotenzial von einer Mrd. Euro – generiert durch Rabatte der Hersteller auf Fertigarzneien, Preisvereinbarungen für Sprechstundenbedarf und Rezepturen sowie Nachlässe auf Handelszuschläge. Die von den Apotheken geforderten 500 Mio. Euro sollen nicht etwa zusätzlich gehoben werden, sondern sind die Hälfte der Gesamtsparsumme, betonte Dietz. Dabei würden sämtliche Preisnachlässe eingerechnet; so auch die Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern. "Wenn die Kassen nichts machen, kommt der Apotheker dran", erklärte Dietz das Konzept der Regierungsfraktionen. Denn ihnen ist klar: "Der macht es dann ja auch". Für unbegründet hält Dietz die Sorge der Apotheker, Pharmafirmen seien nicht am Abschluss von Rabattverträgen interessiert, wenn am Ende jemand anders für die Sparsumme einstehen müsse. Das könnten sich vor allem die Generikafirmen nicht leisten – sie riskierten sonst aus der Versorgung herauszufliegen. Auch den Herstellern missfällt die Doppelstruktur der Verträge – sie würden es vorziehen, nur mit Krankenkassen zu kontrahieren. Angesichts der vielfältigen Kritik werde dieser Punkt auch innerhalb der Koalition noch "stark diskutiert", sagte Dietz.

Gefürchtet wird vor allem eine zu große Intransparenz der Verträge.

Kritisch sieht Dietz auch die Forderung, Rabattverträge zwischen Apotheken und Herstellern nur über die Landesapothekerverbände abzuschließen. Man habe sich bewusst für die Einzelapotheke als Vertragspartner entschieden, um die Entstehung von Nachfragekartellen zu vermeiden. So lange es keine kartellrechtlichen Probleme aufwerfe, spreche aber auch nichts dagegen, dass die Landesapothekerverbände Verträge schließen. "Änderungen im Detail sind sicher möglich, aber noch nicht beschlossen", so Dietz.

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