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Arzneimittel-Sparpaket: Union und SPD noch uneins über Änderungen am Gesetzent
Es soll noch einmal nachgerechnet werden
Wer erwartet hatte, etwa bei der Bonus-Malus-Regelung für Ärzte würden rasch Änderungen herbeigeführt, wurde in der vergangenen Woche enttäuscht. In der ersten Sitzung des Gesundheitsausschusses wurden zwar die Punkte deutlich gemacht, an denen noch Einigungsbedarf besteht - doch die diesbezüglichen Gespräche zwischen den Großkoalitionären sind noch nicht abgeschlossen.
Zu den Bestimmungen, die SPD und Union nochmals genauer unter die Lupe nehmen wollen, gehören unter anderem die geplante Absenkung der Festbeträge und etwaige Änderungen bei der Zuzahlung. Der Vorschlag der Betriebskrankenkassen, solche Patienten von der Zuzahlung zu befreien, die sich für ein besonders günstiges Festbetragsarzneimittel entscheiden, war bei Union und SPD zwar grundsätzlich auf Interesse gestoßen. Allerdings ist man sich nicht sicher, ob und in welcher Höhe hierdurch Einsparungen möglich sind.
Das wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen ist nun gebeten worden, die von den Kassen genannten Zahlen zu belegen. Strittig ist nach Informationen der AZ zudem, ob eine solche Streichung der Zuzahlung anstelle der geplanten Festbetragsabsenkung eingeführt werden sollte oder aber additiv zu dieser. Im Gespräch ist, den Kassenvorschlag in einer Testregion zu überprüfen - es bestehen jedoch auch Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit eines regional begrenzten Tests.
Aus für Naturalrabatte in Krankenhäusern
Auch im Krankenhausbereich besteht noch Klärungsbedarf. Das geplante Verbot von Naturalrabatten durch eine entsprechende Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) soll auch für Krankenhausapotheken gelten. Während Krankenhäuser und Krankenhausapotheker durch diese Neuerung mit höheren Ausgaben für die GKV rechnen, versprechen sich andere mittelfristig Einsparungen, wenn das "Anfixen" mit teueren Arzneimitteln in Kliniken wegfällt.
Schon jetzt heißt es in § 115 c SGB V, dass im Entlassungsbericht bei der Empfehlung zur weiteren Arzneimitteltherapie nur der Wirkstoff angegeben wird. Doch offensichtlich hat diese Regelung kaum spürbare Auswirkungen auf die Verordnungswirklichkeit. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ist nun vom Gesundheitsausschuss gebeten worden, konkrete Vorschläge für Nachbesserungen zu machen. Dabei will Schwarz-Rot jedoch grundsätzlich an dem Naturalrabatt-Verbot für Krankenhäuser festhalten.
Klarstellung zu Barrabatten
Als sicher gilt, dass der Ausschussbericht eine Klarstellung zu den an Apotheken gewährten Rabatten enthalten wird. So soll deutlich gemacht werden, dass Barrabatte im OTC-Bereich weiterhin uneingeschränkt möglich und handelsübliche Skonti keine Rabatte im Sinne des neu gefassten § 7 HWG sind.
FDP: Lösung mit großer Reform
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Bahr, warf der Regierungskoalition Hilflosigkeit vor. Es sei völlig unverständlich, warum sie ein solches Spargesetz in Angriff nehme, obwohl sie wissen müsse, "dass eine weitere Regelungsflut in dem bereits überregulierten Arzneimittelmarkt nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen wird". So habe beispielsweise schon die Aut-idem-Regelung die erhofften positiven Ergebnisse vermissen lassen. In der Folge seien Naturalrabatte zu einem Problem geworden. Doch statt die Aut-idem-Regelung abzuschaffen sollen nun Naturalrabatte verboten werden. Besonders unverständlich ist es für die FDP, dass dieses Verbot auch für Arzneimittel in Krankenhäusern, für Tierarzneimittel und für rezeptfreie Medikamente gelten soll. Bahr machte angesichts der vielen offenen Fragen klar, was die Liberalen von dem Gesetzentwurf halten: "Sinnvoll wäre es, das ganze Vorhaben einzustellen und den Arzneimittelbereich, wie andere Sektoren auch, im Zusammenhang mit der geplanten großen Gesundheitsreform zu deregulieren".
Mitte Februar soll Entscheidung fallen
Viel Zeit bleibt den Gesundheitspolitikern für etwaige Änderungen nicht mehr: Spätestens am 15. Februar soll der Ausschuss den Gesetzentwurf abschließend beraten haben. Dann ist der Zeitplan, das Gesetz zum 1. April in Kraft treten zu lassen, gesichert.
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