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- AZ 7/2006
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Blick zum Nachbarn: Italien hat neues Betäubungsmittelgesetz
Grenzwerte legt das Gesundheitsministerium fest. Für Drogenhandel sind ebenfalls Freiheitsstrafen von sechs bis zwanzig Jahren vorgesehen. Drogensünder können sich alternativ zum Gefängnis zu einer Therapie in einer geschlossenen Anti-Drogen-Einrichtung verpflichten. Wer beim Rauchen eines Joints erwischt wird, dem kann Führerschein oder Reisepass entzogen werden, wer wiederholt als Konsument von Haschisch oder Marihuana ertappt wird, dem kann die Auflage blühen, sich wöchentlich mehrmals bei der Polizei zu melden, oder er darf ab einer bestimmten Uhrzeit sein Zuhause nicht mehr verlassen. Ausländer, die mit Drogen gefasst werden, können mit dem Entzug der Aufenthaltserlaubnis oder des Touris–tenvisums bestraft werden. Die Strafen sollen in einer Tabelle festgelegt werden und sich danach richten, welche Substanz welchen Schaden anrichten kann.
Gegner des neuen Gesetzes kritisieren, dass mit dem Gesetz alle kriminalisiert würden, die einmal Haschisch oder Marihuana rauchen. Es würde kein Unterschied mehr gemacht zwischen Menschen, die einen Joint rauchen und denen, die sich Heroin spritzen.
Um das Gesetz schnell durchzupeitschen, wurde es mit einem Gesetz zur Finanzierung der Olympischen Winterspiele in Turin verknüpft.
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