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Aus dem Bundestag: -AVWG bremst Arzneimittelausgaben -Keine Zulassung für Can
Für das gesamte Jahr 2006 sei mit einer Einsparung von rund 365 Mio. Euro zu rechnen. Darüber hinaus habe die Festbetragsfestsetzung zum 1. Juli der GKV in den beiden ersten Monaten rechnerisch Kosten von 60 Mio. Euro erspart. Zudem profitierten Kassen und Versicherte von der mit dem AVWG geschaffenen Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung für preiswerte Festbetragsmedikamente. Insgesamt, so die Bundesregierung, haben die Regelungen des AVWG zu einer "deutlichen Belebung des Preiswettbewerbs" beigetragen.
ADHS: Verordnungseinschränkung nicht nötig BERLIN (ks/hib). Die Bundesregierung sieht derzeit "keine zwingende Notwendigkeit", die Verschreibung von Methylphenidat zur Behandlung einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern und Jugendlichen auf bestimmte Ärzte einzuschränken. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen heißt es, es sei davon auszugehen, dass das Medikament "insbesondere in der sensiblen Phase der Ersteinstellung bei Kindern" von Kinderärzten und -psychiatern verordnet wird. Dennoch sieht die Regierung hinsichtlich der biologischen Ursachen der ADHS weiteren Forschungsbedarf. Das Forschungsministerium beabsichtige daher, zwei wissenschaftliche Untersuchungen zu fördern. Zudem unterstütze das Gesundheitsministerium den Aufbau eines bundesweiten interdisziplinären Netzwerks ADHS, das bestehende medizinische, psychologische, pädagogische sowie physio- und ergotherapeutische Ansätze zusammenführen soll. Die Grünen hatten auf einen rapiden Anstieg der Verschreibungen von Methylphenidat hingewiesen. ADHS ist mittlerweile die am häufigsten diagnostizierte psychische Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen.
Keine Zulassung für Cannabis als Arznei BERLIN (ks/hib) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, Cannabis zu Therapiezwecken zuzulassen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen schreibt sie, für Cannabisprodukte fehle weiterhin der wissenschaftlich eindeutige Nachweis, dass sie therapeutisch wirksam seien. Hintergrund der Anfrage war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005. Danach soll die Möglichkeit bestehen, in Einzelfällen Cannabis als Therapiemittel einzusetzen. Das Gericht sah in der medizinischen Versorgung ein öffentliches Interesse, das in Einzelfällen durch den Einsatz von nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln – wie Cannabis – gedeckt werden könne. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte knüpft die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen allerdings an umfangreiche Bedingungen.
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