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- DAZ 48/2006
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Pharmazeutisches Recht
Berlin: PKA Zwischenprüfung
Die nächste Zwischenprüfung für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet statt: Donnerstag, den 8. März 2007, in der Apothekerkammer Berlin, Kantstr. 44 / 45, 10625 Berlin
Gemäß § 27 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wird die Zwischenprüfung in der ersten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt.
Alle in Ausbildung stehenden PKA, die an der Zwischenprüfung teilzunehmen haben, sind bis zum 24. Januar 2007 mit dem Formblatt "Anmeldung zur Zwischenprüfung für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte" bei der Apothekerkammer Berlin, Kantstraße 44/45, 10625 Berlin, anzumelden.
Das Formblatt "Anmeldung zur Zwischenprüfung" wird den Ausbildungsapotheken Ende Dezember 2006 zugeschickt. Bei Fehlen des Formblattes wird um eine formlose Anmeldung bis zum o. g. Termin gebeten.
Der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind das Berichtsheft (Stand Dezember 2006 und eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung beizufügen. Gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Nachuntersuchung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Für Auszubildende, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Nachuntersuchung.
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