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- AZ 10/2007
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Ärzte sollen von AOK-Rabatten profitieren
Für insgesamt 43 häufig verordnete Wirkstoffe und Kombinationen haben die AOKen und ihre Vertragspartner Rabattkonditionen für das laufende Jahr fixiert. Nach Angaben von Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, liegen diese bis zu 37 Prozent unter dem derzeitigen Apothekenverkaufspreis. Während die Apotheker nach wie vor nicht wissen, was auf sie zukommt, wenn sie ab dem 1. April verpflichtet sind, bei Aut-idem-Verordnungen solche Arzneimittel abzugeben, für die Rabattverträge bestehen, werden Ärzte und Patienten von den AOKen bereits umgarnt. So werden für die AOK-Versicherten sämtliche rabattierte Arzneimittel zuzahlungsbefreit sein. Viele der 43 Wirkstoffe sind allerdings schon jetzt zuzahlungsfrei erhältlich, sodass die positiven Auswirkungen auf die Patienten begrenzt sein dürften.
Hermann erläuterte zudem, dass die teilnehmenden Ärzte für die zur Umstellung der Patienten erforderlichen zusätzlichen Leistungen eine Vergütung erhalten sollen. Dieser Honoraranteil soll im ersten Quartal der Vereinbarung 65 Prozent der Ersparnisse betragen. Im zweiten Quartal sind es noch 50 Prozent, im dritten 40 Prozent und im vierten 30 Prozent – vorausgesetzt der Umsatzanteil der rabattierten Medikamente beträgt mindestens 15 Prozent des Gesamtumsatzes. Auch hier werden die Summen überschaubar bleiben. Die Organisationen der Ärzteschaft schweigen derzeit zu dieser Vereinbarung – auch jene die die Bonus-Malus-Regelung deshalb kritisiert haben, weil das Locken der Ärzte mit Boni unethisch sei. KV-Chef Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer betonte daher ebenfalls eher die bürokratische Erleichterung im Praxisalltag, die eine Teilnahme an der Kooperation mit sich bringe: Bisher sei der Arzt gehalten, im vierzehntägigen Wechsel, die Preisentwicklung der verordneten Arzneimittel zu überprüfen und die Präparate aus wirtschaftlichen Aspekten zu ändern. Nun weiß er sich mit der Verordnung eines rabattierten Arzneimittels stets auf der sicheren Seite.
Absprache mit Apotheken empfohlen
Die Teilnahme an der Kooperationsvereinbarung zwischen KV und AOK ist für die Ärzte freiwillig. Die Vertragspartner empfehlen diese jedoch ohne Wenn und Aber. Damit die Umsetzung problemlos verläuft, raten KV und AOK in einem Anschreiben an die baden-württembergischen Ärzte, sich pro Substanz ein Präparat als zukünftige Standardverordnung auszusuchen. Diese Auswahl sollte nicht nur in der Praxis kommuniziert werden, sondern auch den Apotheken zur Verfügung gestellt werden, die vor Ort mit den Praxen kooperieren, raten KV und AOK.
Lieferschwierigkeiten sind für die AOK kein Thema
Unklar ist weiterhin, mit welchen Konsequenzen die Apotheken rechnen müssen, wenn es ab dem 1. April zu Lieferschwierigkeiten der Hersteller oder Großhändler kommt. Die AOK teilt diese Sorge nicht. Sie verweist darauf, dass sie die Herstellerangebote zu 22 weiteren Wirkstoffen nicht angenommen habe – auch weil sie Zweifel an der Lieferfähigkeit hegte. Bei den übrigen Wirkstoffen hat die Kasse offenbar keine Bedenken, obwohl ein Blick auf die bisherigen Marktanteile der Vertragspartner misstrauisch machen könnte. So besteht beispielsweise für den verordnungsstarken Wirkstoff Omeprazol nur mit einem Unternehmen (Biomo) eine Rabattvereinbarung. Bislang war Biomo auf dem Omeprazol-Markt mit einem Packungsanteil von 1,19 Prozent und einem Umsatzanteil von 0,95 Prozent vertreten. Interessant wird auch zu beobachten sein, wie sich die Firma Basics mit dem Wirkstoff Cefuroxim axetil positionieren wird. Auch sie ist für diesen Wirkstoff der einzige Vertragspartner der AOK. Ihr Marktanteil wird vom Deutschen Arzneiprüfungsinstitut auf bislang 0 Prozent beziffert. .
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