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- AZ 25/2007
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Wann der EuGH entscheidet
Zum Stand des Verfahrens: Der EuGH hat die Klage der Apothekerkammer des Saarlandes, dreier einzelner Apotheker und des Deutschen Apothekerverbandes mit der Klage einer einzelnen saarländischen Apothekerin zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Bis Ende Juli läuft nun eine zweimonatige Frist, während derer die ABDA eine schriftliche Erklärung dazu einreichen kann.
Wie aus einem Schreiben der ABDA hervorgeht, wurden die europäischen Partnerorganisationen im "Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union" (ZAEU) auf die aktuellen EuGH-Verfahren (Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes und Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen § 14 ApoG) aufmerksam gemacht und darum gebeten, sich nach Möglichkeit bei ihren nationalen Regierungen für eine Unterstützung der deutschen Position als Streithelfer im EuGH-Verfahren einzusetzen.
Betrachtet man die voraussichtlichen Abläufe eines solchen Verfahrens ohne Zweckoptimismus, wie ihn interessierte Kreise gerne an den Tag legen, so ist nicht davon auszugehen, dass der EuGH in der Angelegenheit kurzfristig entscheidet. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist Ende Juli 2007 wird das Gericht das schriftliche Verfahren abschließen und einen Termin für die mündliche Verhandlung anberaumen, voraussichtlich Frühjahr 2008. Danach wird der Generalstaatsanwalt seine Schlussanträge vorlegen, bevor der EuGH wohl frühestens Ende 2008 seine Entscheidung verkündet. .
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