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- AZ 26/2007
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Acomplia ist Lifestyle-Arzneimittel
Der G-BA hatte den seit Anfang des Jahres 2006 in Deutschland zur Behandlung übergewichtiger Patienten zugelassenen Wirkstoff Rimonabant sowie das entsprechende Medikament "Acomplia" im vergangenen Jahr den Lifestyle-Arzneimitteln zugeordnet. Entscheidungsgrundlage war § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V. Danach dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, nicht von der GKV erstattet werden. Ausgeschlossen werden explizit auch Arzneimittel, die zur Abmagerung, Appetitzügelung oder zur Regulierung des Körpergewichts dienen. Näheres hat der G-BA in den Arzneimittel-Richtlinien zu regeln. Der G-BA-Beschluss zum "Acomplia"-Verordnungsausschluss wurde vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet und im Januar 2007 wirksam. Die Herstellerfirma beantragte daraufhin im Eilverfahren die Aufhebung der Entscheidung, ohne Erfolg.
Der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess begrüßte die Entscheidung. "Da ‚Acomplia’ nur eine Zulassung für die Indikation Gewichtsabnahme hat, ist die Zuordnung als Lifestyle Präparat unausweichlich", erklärte er. Nun bleibe abzuwarten, ob Sanofi-Aventis gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt und das Hauptsacheverfahren weiter betreibt. "Einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung sehen wir mit Gelassenheit entgegen", so Hess. .
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