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- AZ 29/2007
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BAH: Apothekenpflicht muss bleiben
Die Arzneimitteldistribution ist seit einiger Zeit sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene Gegenstand intensiver juristischer und gesundheitspolitischer Auseinandersetzungen. Die Europäische Kommission hat gegen Italien, Spanien, Österreich und Frankreich Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet – in allen vier Ländern steht das jeweilige Fremdbesitzverbot für Apotheken auf dem Prüfstand. In den Verfahren gegen Spanien und Österreich werden zudem das Mehrbesitzverbot und die Regelungen zum Gebietsschutz bzw. zur Apothekendichte hinterfragt. Auch die deutschen Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken werden derzeit von der Kommission untersucht. Zudem wurde dem EuGH vom Verwaltungsgericht des Saarlandes die Frage vorgelegt, ob die europäischen Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften dem deutschen Fremdbesitzverbot entgegenstehen.
In dieser Situation sah sich der BAH veranlasst, Stellung zu beziehen. Im "Positionspapier des BAH zur Distribution von Arzneimitteln" vom 2. Juli heißt es, dass der Verband zum freiberuflich-inhabergeführten Apothekensystem stehe. Durch dieses werde auch in strukturschwächeren Regionen eine Vollversorgung mit Arzneimitteln gewährleistet – inklusive Notdienstversorgung. Damit werde verhindert, dass der Apotheker "Rosinenpickerei" betreibe und nur die für ihn auch wirtschaftlich interessanten Arzneimittel führe. Sollte der EuGH aber das Fremd- und/oder Mehrbesitzverbot für Apotheken kippen, so müsse der deutsche Gesetzgeber das Apothekenrecht anpassen. In diesem Falle wäre es aus Sicht des BAH besonders wichtig, dass die grundsätzliche Apothekenpflicht – auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel – beibehalten wird. Nur so ließe sich der Status rezeptfreier Medikamente als "Ware besonderer Art" erhalten. Vor Augen hat der Verband dabei Italien: Unabhängig von der Frage, ob das dortige Fremdbesitzverbot mit EU-Recht vereinbar ist, können dort seit einem dreiviertel Jahr rezeptfreie Arzneimittel in Super- und Drogeriemärkten verkauft werden. Einer solchen Situation will der BAH in Deutschland nicht begegnen.
Auch die Detailregelungen der Apothekenbetriebsordnung für rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel müssen aus Sicht des BAH weiterhin Anwendung finden. Zur Begründung führt der Verband an, dass das Apothekenmonopol und der Grundsatz der Apothekenpflicht gemeinschaftskonform seien. Eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung müsse als Gemeinwohlaufgabe von heilberuflich tätigen Apothekern ausgeführt werden. Sie garantierten eine sachverständige Beratung hinsichtlich der Auswahl und Anwendung der Arzneimittel, gewährten die Rezepturherstellung und einen Notdienst. Zudem könne nur in Apotheken ein Vollsortiment angeboten werden. Nicht zuletzt ist man beim BAH überzeugt, dass die Aufhebung der Apothekenpflicht die Bagatellisierung und Trivialisierung rezeptfreier Medikamente tendenziell steigern würde: Würde nicht mehr die therapeutische Wirksamkeit, sondern die Verfügbarkeit in möglichst vielen Absatzstätten – vor allem außerhalb von Apotheken – in den Vordergrund gerückt, wären auch im Verständnis der Bevölkerung rezeptfreie Arzneien normale Konsumgüter, hinsichtlich derer kein besonderer Verbraucherschutz nötig ist.
Das Fazit des BAH: Besser als nach dem gegenwärtigen deutschen Recht lässt sich der Arzneimittelvertrieb nicht organisieren. Daher bestehe weder Grund noch Notwendigkeit, angesichts der bloßen Behauptung, die Arzneimittelversorgung sei außerhalb von Apotheken effizienter und kostengünstiger, das Apothekensystem zu ändern. Nicht zuletzt heißt es im Positionspapier: "Nur der Apotheker ist als vertrauenswürdiger fachlicher Berater geeignet, die Verbraucher kompetent, objektiv und glaubhaft über den therapeutischen Nutzen rezeptfreier Arzneimittel zu informieren.".
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