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- AZ 41/2007
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2000 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz
Beschlagnahmt wurden Arzneimittel dubioser Herkunft sowie gesundheitsschädliche Schlankheitsmittel. In mehreren hundert Einzelfällen wurden über 40.000 gefälschte Potenzpillen mit zweifelhafter Wirkung sichergestellt. Viele der vom Zoll beschlagnahmten Medikamente wurden online bestellt und gelangten über das Internationale Postzentrum nach Deutschland. Das Zollamt betonte erneut, dass der Bezug von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Ländern über das Internet nach dem deutschen Arzneimittelgesetz verboten ist.
Auch im privaten Reiseverkehr dürfen Medikamente nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht. Die illegale Einfuhr von Arzneien stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Einzelfall kann dem Einführer sogar die Einleitung eines Strafverfahrens drohen. "Auch wenn die Maßnahmen des Zolls bei den Betroffenen oft auf Unverständnis stoßen, so erfüllen sie doch auch einen wichtigen Zweck: ihre Gesundheit zu schützen", erklärte eine Sprecherin des Hauptzollamts am Frankfurter Flughafen..
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