(bü). Die Beihilferegelung in Berlin, wonach Landesbeamten für medizinisch notwendige, nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten keine Beihilfen gewährt werden, ist vom Verwaltungsgericht Berlin für nichtig erklärt worden. Eine derart weitreichende Änderung könne nur "durch förmliches Gesetz oder Rechtsverordnung" vorgenommen werden. Außerdem gebe es keinen sachlichen Grund dafür, "gefährliche" (weil verschreibungspflichtige) Medikamente beihilfefähig zu belassen, während die "ungefährlichen" (nicht verschreibungspflichtigen) Medikamente vollständig ausgenommen würden. Ähnliches gelte für Mittel gegen erektile Dysfunktion sowie bei ungewollter Kinderlosigkeit.
(Az.: 28 A 49/06 u. a.)
AZ 2007,
Nr. 44, S. 7, 28.10.2007
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