Urteil kurz vor Weihnachten
KARLSRUHE (ks). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Oktober über den Rechtsstreit zwischen der niederländischen Versandapotheke DocMorris und dem Berliner Verband Sozialer Wettbewerb verhandelt (Az.: I ZR 205/04). Dabei geht es um die Frage, ob DocMorris verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden darf. Das Kammergericht Berlin hatte dies mit Hinweis auf mangelhafte Sicherheitsstandards im niederländischen Apothekenrecht im Jahr 2004 untersagt, obwohl das Versandhandelsverbot im selben Jahr durch das GMG aufgehoben worden war. Anders das Oberlandesgericht Frankfurt: Es entschied im vergangenen Juni, dass die "Länderliste" bindende Wirkung hat, in der das Bundesgesundheitsministerium Länder aufführt, aus denen der Versand unbedenklich sein soll (darunter die Niederlande). Die Karlsruher Richter wollen ihre Entscheidung am 20. Dezember verkünden..
AZ 2007,
Nr. 44, S. 1, 28.10.2007
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