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- AZ 7/2007
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Wie gefährlich sind Laserdrucker?
Auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Grünen antwortete die Bundesregierung im Januar, dass beim Einsatz von Laserdruckern Ozon, flüchtige organische Verbindungen (z. B. Xylole, Toluol, Ethylbenzol, Trimethylbenzole, Benzol, Styrol), Staubinhaltsstoffe (z. B. Schwermetalle), und Stäube unterschiedlicher Partikelgrößen, darunter auch ultrafeine und alveolengängige Partikel (A-Staub), freigesetzt werden können. Bisherige Messungen zeigten jedoch, dass die Freisetzung von A-Staub und ultrafeiner Partikel als "verhältnismäßig gering" anzusehen seien. Auch der Gesamtgehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in Büroräumen liege deutlich unterhalb der vom Umweltbundesamt angegebenen Höchstwerte. Die Ozonbildung stelle bei neuen Laserdruckern ebenfalls kein Problem mehr dar – sie arbeiteten bereits mit ozonfreien Technologien. Bei älteren Geräten sei dies nicht sichergestellt.
Nach Angaben der Bundesregierung gibt es bislang keine wissenschaftlichen Berichte über die Wirkung von Tonerstäuben nach Langzeitexposition bei Menschen. Auch zu allergischen und pseudoallergischen Wirkungen gebe es nur einige Fallbeschreibungen. Sie seien ein Hinweis, "dass es Menschen gibt, die empfindlich auf Laserdruckeremissionen reagieren können". Allerdings könnten bestimmte Tonerinhaltsstoffe, z. B. Formaldehyd, beim Einatmen zu Reizerscheinungen und Metalle wie Nickel bei Kontakt zu allergischen Reaktionen führen. Für das mögliche Auslösen von Reaktionen sei aber ein regelmäßiger Kontakt mit Tonerstaub, etwa beim Kartuschenwechsel, erforderlich. Dies sollte deshalb stets mit Schutzhandschuhen geschehen. .
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