Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Zulassung von Sera und Impfstoffen

Im Bundesanzeiger Nr. 74 vom 19. April 2007 ist auf Seite 4074 die Bekanntmachung Nr. 308 über die Zulassung von Sera und Impfstoffen sowie andere Amtshandlungen vom 20. März 2007 abgedruckt.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 35, 50445 Köln.

Hessen

Geschäftsordnung der LAK

Änderung der Geschäftsordnung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts,

in der Fassung vom 16.09.1993 (PZ Nr. 39/1993, S. 3059 ff.),

zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 14. März 2007.

In § 1 Abs. 1 werden nach den Worten "im Auftrage des Vorstandes" die Worte "und des Leitenden Ausschusses" eingefügt.

In § 2 Abs. 1 werden nach den Worten "vom Vorstand" die Worte "und vom Leitenden Ausschuss" eingefügt.

In § 2 Abs. 2 werden nach den Worten "den Vorstandsmitgliedern" ein Komma und die Worte "Mitgliedern des Leitenden Ausschusses" eingefügt.

In § 19 Abs. 3 wird das Wort "sechs" durch das Wort "vier" ersetzt.

Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt:

Frankfurt am Main, den 03. April 2007

Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R.

gez. Erika Fink

– Präsidentin –

Geschäftsordnung der Ausschüsse der LAK

Änderung der Geschäftsordnung der Ausschüsse der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts,

beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 16. September 1993 (veröffentlicht in der PZ Nr. 39/1993, S. 3061 f.),

zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 14. März 2007.

In § 1 Satz 1 werden nach dem Wort "Arbeitsgebiete" die Worte "der Kammer" eingefügt.

In § 15 Abs. 2 werden die Worte "dem Verwaltungs- oder Aufsichtsausschuss des Versorgungswerkes der Landesapothekerkammer Hessen" ersetzt durch die Worte "dem Leitenden Ausschuss des Versorgungswerkes".

§ 17 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

Der Finanzausschuss nimmt Stellung zur Haushalts- und Wirtschaftsplanung der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes. Die Empfehlungen des Finanzausschusses sind der Delegiertenversammlung vorzulegen, sofern sie im jeweiligen Haushaltsvoranschlag nicht Berücksichtigung finden.

In § 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 werden nach den Worten "der Landesapothekerkammer" die Worte "und des Versorgungswerkes" eingefügt.

Die Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt:

Frankfurt am Main, den 03. April 2007

Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R.

gez. Erika Fink

– Präsidentin –

Haushaltsund Kassenordnung

Änderung der Haushalts- und Kassenordnung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts,

beschlossen von der Delegiertenversammlung am 16. September 1993, genehmigt durch Erlass des Hessischen Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 7. Oktober 1993, veröffentlicht in der PZ Nr. 42/1993, S. 3425 f., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 14. März 2007.

In § 1 Abs. 1 wird das Wort "sechs" durch das Wort "vier" ersetzt.

§ 1 Abs. 2 wird gestrichen.

§ 1 Abs. 8a wird gestrichen.

In § 1 Abs. 10 werden die Worte "zur Beschlussfassung vorzulegen (§ 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung)" durch die Worte "zu übersenden" ersetzt.

Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt:

Frankfurt am Main, den 03. April 2007

Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R.

gez. Erika Fink

– Präsidentin –

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.