DAZ aktuell

Kosten-Nutzenbewertung

IQWiG will seine Methoden bis Jahresende überarbeiten

BERLIN (hib/ks). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) will bis Ende des Jahres die Voraussetzungen zur Durchführung von Kosten-Nutzenbewertungen geschaffen haben. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, soll bis dahin der Methodenkatalog überarbeitet sein.

Das Institut, das bislang im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) lediglich den medizinischen Nutzen von Arzneimitteln geprüft hat, kann nach der jüngsten Gesundheitsreform auch mit Kosten-Nutzenbewertungen beauftragt werden. Dazu muss es jedoch zunächst sein Methodenpapier weiterentwickeln. Laut Bundesregierung sollen die Kriterien für die Berücksichtigung des Patientennutzens genauer gefasst und die Beteiligungsrechte von Herstellern, medizinischen und pharmazeutischen Sachverständigen, Berufsvertretungen der Apotheker und Patientenvertretern ausgeweitet werden. Diese Änderungen gelten sowohl für Nutzenbewertungen, als auch für Kosten-Nutzenbewertungen, heißt es in der Antwort. Bei letzteren sollen zudem die Standards der evidenzbasierten Medizin und die der Gesundheitsökonomie berücksichtigt werden. Maßgebend sollten bei dieser Weiterentwicklung die international verfügbaren Standards von vergleichbaren staatlichen Instituten in anderen europäischen Ländern sein. Die Bundesregierung geht mit dem IQWiG davon aus, dass die Änderungen Ende des Jahres abgeschlossen sein werden.

Die Abgeordneten der Grünen wollten in ihrer Anfrage zudem wissen, wie mit laufenden Bewertungsverfahren umgegangen wird. Dazu schreibt die Regierung, dass die neue Rechtslage seit dem 1. April zu berücksichtigen sei. Alle noch nicht abgeschlossenen Bewertungen müssten dahingehend überprüft werden, ob die Maßstäbe des aktuell geltenden Rechts berücksichtigt sind.

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