TI fordert mehr Transparenz bei Betrugsbekämpfung

Berlin (ks). Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland hält die gesetzlichen Regelungen, mit denen Betrügereien im Gesundheitswesen aufgedeckt und geahndet werden sollen, für völlig unzureichend. Zwar gibt es seit 2004 "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" bei den gesetzlichen Krankenkassen, den Pflegekassen und den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen – doch ihre Arbeit läuft weitgehend im Verborgenen ab, kritisiert Transparency.

Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Visier

Im Zweijahresrhythmus müssen die Institutionen über die Wirkung dieser Stellen an ihre vorgesetzten Behörden bzw. Spitzenverbände berichten. Das Bundesgesundheitsministerium stellt aus diesen Einzelberichten eine Zusammenfassung her. Im vergangenen Juni wurde der bislang zweite Bericht dem Gesundheitsausschuss zugeleitet. Dies gab Transparency Deutschland Anlass, sowohl die Berichte als auch die gesetzlichen Grundlagen genauer unter die Lupe zu nehmen. Zufrieden ist die Organisation nicht: "Das größte Manko ist der Mangel an Öffentlichkeit", kritisiert Vorstandsmitglied Anke Martiny, "diese Berichte müssen öffentlich debattiert werden, damit sich das System verbessert."

Martiny beklagt, dass bereits das Gesetz schlecht sei. Es werde zudem von den Körperschaften in den Bundesländern "überwiegend oberflächlich durchgeführt" und von der Bundesregierung auch noch schlecht kontrolliert. "Es vermehrt nur die Bürokratie und nützt niemandem", so Martiny. Ihr läuft es zudem zuwider, dass die Bundesregierung "gar nicht den Versuch unternimmt, bei den Körperschaften auf eine gerichtliche Klärung von Schadensfällen zu drängen". Stattdessen gebe man sich mit "Quasi-Kulanzregulierungen" zufrieden, um den Kassen kurzfristig größere Verluste zu ersparen. Transparency fordert daher, dass die Berichte standardisiert werden. Die Kriterien, nach denen "Fehlverhalten" definiert wird, müssten ebenso eindeutig sein wie die Ermessenszeiträume, die Ermessenstiefe, die Ausgestaltung und Anbindung der "Stellen" und die Systematisierung bei der Ermittlung von Schadensfällen. .

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.